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A.Steinert hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich wende mich im Thema "Kündigung" mit obigem Betreff an Euch und bin für jeden Tipp dankbar.
Meine Partnerin und ich wohnen seit dem 01.05.2012 in einer gemeinsamen Wohnung und haben große Probleme bei der Abwicklung ihrer alten Wohnung.
Es wurden hierbei 1040 € Kaution hinterlegt, die nach fristgerechtem Ablauf des Mietverhältnis zum 12.05.2012 zurückbezahlt werden sollten. Allerdings überwies die Vermieterin lediglich 530 € an meine Partnerin zurück. Als Begründung legte diese eine handschriftliche Stromabrechnung bei, die sachlich und rechnerisch falsch ist.
Zur Erläuterung: Im Haus befinden sich drei Wohnungen, aber nur ein Stromzähler und meine Partnerin soll nun den gesamten Strombedarf in ihrer Mietzeit bezahlen. Wir haben die Kontoauszüge zur Dokumentation der bezahlten Stromabschläge kopiert und die Vermieterin mit einem Schreiben aufgefordert, die falsche Berechnung anhand unserer Belege zu korrigieren und die entsprechende Differenz zu erstatten. Zwecks der Nicht-Verzinsung der Kaution und der problematischen Zurechenbarkeit des Strombedarfs haben wir uns noch nicht geäußert, schriftliche Vereinbarungen hierzu bestehen leider nicht.
Unsere Befürchtung ist, dass unser Brief unkommentiert bleibt und die Frist verstreicht. Ist beim entstehenden Streitwert (ca. 350 €) eine Klage sinnvoll oder welche Schritte (Mieterschutzbund?) könnt ihr in dieser Angelegenheit empfehlen.

Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Kaution”

forsetis Experte! 24.06.2012 19:15

Im Haus befinden sich drei Wohnungen, aber nur ein Stromzähler

Und das ist unüblich. Solch eine Wohnung mietet man nicht an, da ist späterer Ärger, wie man sieht, vorprogrammiert, das Kind von Anfang an in den Brunnen gefallen.

Aus dieser Bredouille kommt man nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht raus.

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