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MadamMimm hat diese Frage gestellt
olgende Situation ist bei uns heute eingetreten:

Wir haben am 01.08.2010 einen Mietvertrag für einen Stellplatz unterschrieben. Aufgrund eines Motorrades und eines Autos wurde uns ein Stellplatz vermietet, der ebenerdig ist. In dem Mietvertrag für den Stellplatz werden beide Fahrzeuge und auch der ebenerdige Stellplatz aufgezählt.
Nun war es so, dass der Vermieter uns allerdings einen behinderten gerechten Stellplatz vermietet hat, was auf unsere Nachfrage , ob dies der Richtigkeit entspräche, bejaht worden ist. Es wäre alles in Ordnung und wir dürften/ sollten diesen Stellplatz mieten.

Ein Jahr später erhalten wir nun den Anruf von der Genossenschaft, dass wir diesen Stellplatz vermutlich abgeben müssten, weil jemand aus dem Miethaus einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt hat und nun auf diesen Parktplatz bestehen würde.

Geht dies überhaupt noch, wenn im vorwege schon ein Vertrag mit dieser Person geschlossen worden ist, und damals der Behindertenausweis nicht vorgelegt worden ist?
Ist es möglich, dass man dies nachträglich macht?

Das Problem ansich ist nicht, dass wir unbedingt diesen Stellplatz haben wollen, sondern dass es in dieser Tiefgarage zwar andere ebenerdige Stellplätze gibt, diese aber vermietet sind. Der Vermieter könnte uns nur einen Rampenparkplatz vermieten, der durch eine Automatikanlage hoch und runter gefahren werden muss und wo die Stellfläche nicht ebenerdig ist. Durch das Motorrad ist dies aber unbedingt notwendig.


Wie sieht denn in diesem Fall die Rechtslage aus?

0 Kommentare zu „Kündigung des Stellplatzes aufgrund eines Fehlers seitens des Vermieters”

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