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Sansuela aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Mit Kündigung des Mietvertrages werden weiter anfallende Kosten durch Verschulden, bei nicht zustande kommender Nachvermietung in Rechung gestellt.
Ist die Einfügung solch einer Klausel als üblich, oder eher nicht üblich zu bewerten ?
Wir setzen voraus, das ein ordentlicher Mieter seinen Mietvertrag gekündigt hat.

4 Kommentare zu „Kündigung Mietvertrag - Antwort Vermieter”

edy Experte! 14.03.2010 18:56

Hallo Sansuela,
Es gibt verschiedene MV davon hängt
die Kündigungsfrist ab.
Bei dieser Klausel:
Wer kündigt denn Mieter oder VM ?
Welche anfallenden Kosten?
Wer stellt wem was in Rechnung?--der Mieter dem VM oder umgekehrt?

Ausserdem, bei entsprechend richtiger
Formulierung,wärediese Klausel ungültig.

lg
edy

Berthelstal Experte! 14.03.2010 19:48

Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag kündigen, dürfen dafür keinerlei Kosten verlangt werden; auch wenn Sie so etwas unterschreiben würden. Eine solche Vereinbarung wäre zum Nachteil des Mieters und ist nichtig.

Anders verhält es sich, wenn Sie einen Zeitmietvertrag vorzeitig auflösen wollen. Hierfür darf der Vermieter schon Ersatz für sine Awendungen verlangen.

Grundlage: §§ 572-573 BGB.

Berthelstal Experte! 14.03.2010 19:50

Nachtrag: Ich würde keinen Zeitmietvertrag unterschreiben. Ihre Lebensumstände ändern sich schneller als Sie vermuten.

Sansuela aktiver Benutzer 14.03.2010 21:36

Hier auch meinen Dank für die schnellen Hilfen. Ja, der Mietvertrag war unbefristet.

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