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ThorstenL hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgende Vertragssituation:
Ich wohnte mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Beide haben den Vertrag unterschrieben (Hauptmieter).
Nun haben wir uns getrennt und ist ausgezogen. Stattdessen möchte nun ein Freund von mir einziehen, wir wollen also eine "normale" Männer-WG gründen.
Dies wurde soweit vom Vermieter mündlich zugelassen (auch schon WER der Nachmieter ist, wir waren schon zusammen bei ihm, er hat bereits alle Unterlagen von dem neuen Mieter).
Nun haben wir aber einen Staffelmietvertrag und der Vermieter möchte jetzt in diesem Zuge die Miete erhöhen.

Noch habe ich keinen fertigen Vertrag gesehen, aber scheinbar möchte er nur eine "Vertragsänderung" durchführen. Er sagte, wir müssten alle drei (Ex-Freundin, neuer Mieter, Ich) ein Dokument unterschreiben, in dem diese Übernahme festgehalten wird.

Meine Frage ist daher jetzt v.a. ob er die Miete erhöhen darf? Ich habe nur herausgefunden, dass er nicht verpflichtet ist, mich alleine zu behalten. Also könnte er uns im Zweifel doch sagen, dann müssen halt beide vorherigen Mieter kündigen und alles geht bei Null los?

Vorab vielen Dank für die hilfe!

Grüße
Thorsten

PS: Das Verhältnis zwischen allen drei (Ex)Mietern ist gut, hier ist kein Trennungs-Kleinkrieg o.ä. zu erwarten!

3 Kommentare zu „Statt Nichteheliche Gemeinschaft jetzt eine WG?”

ThorstenL 25.01.2012 12:23

"Nun haben wir uns getrennt und ist ausgezogen. "

Da fehlt natürlich ein Wort. SIE ist ausgezogen. Ist alles einvernehmlich geschehen, sie möchte aber nun verständlicherweise von ihren Pflichten entbunden werden.

Bladder Experte! 25.01.2012 14:55

Zu einer "Vertragsänderung" gehören aber unbedingt auch der Vermieter dazu (also 4 Personen).
Eine Mieterhöhung auf diesem Weg scheint mir nicht rechtmäßig. Die hätte den gesetzlichen Regeln zu folgen.

Bei einem neuen Mietvertrag mit der neuen Gemeinschaft, kann der Vermieter natürlich eine andere Miete vereinbaren.

ThorstenL 25.01.2012 15:09

Danke schonmal Bladder, ich gehe fast davon aus, dass der Vermieter dieses Schreiben auch unterschreiben wird.

Aber es ist doch so, dass das Akzeptieren des neuen Mieters reine Kulanz durch den Vermieter ist? Er könnte doch knallhart sagen: "Der Vertrag bleibt wie er ist oder ihr kündigt beide und wir machen einen neuen Vertrag - unter meinen Bedingungen".

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