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plomplom hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
ich versuche, mein Problem kurz und deutlich zu schildern:

2 Familien Haus mit kleinem Laden. Ich wohne oben, normale Heizkörper. Dasselbe im Laden unten. Die Wohnung unten hat allerdings ca. die Hälfte mit Fussbodenheizung ausgestattet ( Bad und Wohnzimmer; ca. 40 Quadratmeter ).

Vor 2 Jahren hat der Mieterbund festgestellt, dass ich fast 70 % an Gesamtheizkosten bezahle....weil keine Wärmezähler für die FBH unten vorhanden waren.

Das wurde nun vor 2 Jahren geändert.
Bemängelt wurden alle Abrechnungen aus den Jahren davor. neu Berechnet wurde aber vom Vermieter nur 2016,

Der Gegenanwalt meint, meine Vermieter hätten vorher keine Kenntnis davon gehabt und wären damit *unschuldig* und raus aus der Nummer.
Vor über einem Jahr hat meine Vermieterin hier allerdings - in Gegenwart von einem Zeugen - angegeben, dass sie sehr wohl über die Verhältnisse Bescheid wusste , dass ihr aber der Vorbesitzer ( mein 1. Vermieter hier ) , dazu nicht alles erzählt hätte...dass z.B. keine Wärmezähler vorhanden waren.
Ok...nicht schön aber letztendlich auch nicht richtig, dass ich das dann jahrelang anteilig mitbezahle.
Natürlich kann kein Gutachter im Nachhinein sagen, wie viel ich tatsächlich zu viel bezahlt habe aber ich habe noch die Hoffnung, dass es irgendwo ein Gesetz oder Urteile geben könnte, die da eine deutliche Sprache sprechen. Und genau dazu suche ich Hilfe.
Die 12 Monatsfrist ist mir bekannt. In diesem Fall kann ich aber gar nicht wissen, dass ich zu viel bezahle, wenn mir nur meine Zahlen vorliegen und dem Vermieter dagegen alle. Angeblich war ihm das gar nicht bewusst....

Wir haben eine Gasheizung und ich bezahle aktuell an Heizkosten 102,00 monatlich. Was laut Abrechnung auch gerade so ausreicht

3 Kommentare zu „Jahrelang die Heizkosten für den Nachbarn mitbezahlt. Wärmezähler fehlte”

forsetis Experte! 02.06.2018 18:27

Die Forderungen aus diesem "Versehen" unterliegen der 3 jährigen Verjährung. Aber auch wenn das nicht der Fall wäre, müsste man vor Gericht auf den EURO genau nachweisen, welchen Schaden man erlitten hat. Und das dürfte unmöglich sein.

plomplom 03.06.2018 09:46

Danke für die Antwort. Soweit schon klar. Ich bestehe ja nicht auf eine ganz genaue Nachberechnung. Dass ich da einiges zu viel bezahlt hab, ist klar. Weil man die Summe aber nicht genau benennen kann, muss mein Vermieter dann vorsichtshalber gar nichts erstatten?

Tamer50 aktiver Benutzer 23.09.2018 01:14

Hallo,

da würde ich aber mal Klartext sprechen. Das ist nicht fair. Die sollen wenigsten etwas dir erstatten

LG Tamer50

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