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Tomuk hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich werde in absehbarer Zeit für zwei Jahre geschäftlich im Ausland leben müssen. Da ich eine tolle Wohnung habe und auch gelegentlich (ca. 1 Woche pro viertel Jahr) wieder in Deutschland sein werde, möchte ich die Wohnung behalten. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich von meinem Vermieter eine Mietminderung verlangen kann, da die Wohnung ja sehr viel weniger abgenutzt wird. Außerdem verbrauche ich so gut wie kein (Warm-/Kalt-)Wasser, ich heize nicht und es fällt kaum Müll an. Gibt es hierfür irgendeine Regelung? Ich werde ja nicht der erste sein, dem sowas blüht... Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen Dank
Tom
Stichwörter: mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung bei leerstehender Wohnung”

Ghostraider Experte!

Nein, die Miete muss weiter gezahlt werden.
Einen Nachlass wird sich wohl aus der Nebenkostenzahlung ergeben wenn weniger Verbrauch da ist.
mehr ist nicht drin.

Gruß
ghost

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