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boooooooo hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum :-)

Wir haben leider Probleme mit der Übergabe unserer Wohnung. Unsere Vermieter bestehen darauf alles über ihren Makler zu regeln, der wiederrum scheinbar versucht möglichst viel von der Kaution einzubehalten bzw. seinen Klienten die Renovierungskosten durch uns ersparen möchte.

Bei der Übergabe kritisierte er, dass es nicht sauber genug sei. Wir wussten, dass er sehr gründlich und kritisch herangehen wird und haben mit Scheuermilch, Spezialreiniger, Dampfreiniger etc sehr sehr viel und sehr sehr gründlich sauber gemacht. Trotzdem fand er einzelne Krümmelchen in der Küche und behauptete dass deshalb alles dreckig sei und er die Wohnung so nicht annehmen wird. Nun haben wir 5 weitere Tage um alles nochmal zu machen.
Dabei gibt es ein Problem: Er will die zweite Begehung alleine machen und wenn es dann nicht sauber genug ist, will er ein Reinigungsteam mit 3 Personen auf unsere Kosten beauftragen. Ist das legal?
Außerdem hat er darauf hingewiesen, dass für diesen Zeitraum eine Nutzungsgebühr für die Wohnung verlangt werden könne. Ist das zulässig? Wie viel Zeit bekommt man in der Regel eingeräumt um Beanstandungen zu beheben?
Zudem machte er jetzt schon Hinweise darauf, dass es ein paar Löcher im Boden gibt (normale Gebrauchsspuren) und uns das defintiv zu Lasten gelegt wird.

Als wir den Mietvertrag nochmal durchgegangen sind (Standard-Vertrag des Grund- und Hausbesitzervereins) und dort eine Individuelle Vereinbarung (Extra Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag, die auch noch seperat unterschrieben werden musste) gefunden haben, die besagt dass wir beim Auszug die Wohnung "gündlichst geputzt zu hinterlassen" haben, haben wir uns gefragt: Darf mehr als Besenrein verlangt werden? Was bedeutet "gründlichst" - wer definiert und entscheidet das? Die Wohnung ist sauber und sieht gut aus, sollte eigentlich für eine Übergabe passen, deshalb wissen wir nicht genau was wir jetzt tun sollen?

Habt ihr Ideen und Vorschläge?

Liebe Grüße

4 Kommentare zu „Individuelle Vereinbarung "gründlichst geputzt hinterlassen" zum Auszug?!”

forsetis Experte! 05.01.2017 12:34

Da man sich unter dem Begriff "gründlichst geputzt" alles oder nichts vorstellen kann, ist besenrein die einzige Lösung. Siehe auch: https://www.google.de/#safe=off&q=besenrein+wohnungs%C3%BCbergabe
Den anderen Begriff gibt es im Mietrecht nicht.

peterson1 07.01.2017 20:48

Besenrein reicht laut Mietrecht, wobei wenn man da etwas unterschrieben hat, könnte das wieder anders aussehen. Hmmm, ich würde da mal bei einem Mieterverein nach fragen, oder mich über eine Anwaltshotline beraten lassen, da zahlt man nur wenig für so eine Info.

Leo1 Experte! 25.02.2017 13:41

"gründlich geputzt" ist ein dehnbarer Begriff. Lass Dir doch vom VM/Makler zeigen wo es noch dreckig ist.

Staedter 10.03.2017 10:48

Das klingt alles sehr ärgerlich. Zur Beruhigung: Grundsätzlich müssen alle Klauseln/ Zusatzvereinbarungen, die ein Vermieter in seinen Mietvertrag aufnimmt, mit dem BGB zu vereinbaren sein. Ist dies nicht der Fall, werden die entsprechenden Klauseln im Streitfall vor Gericht für unwirksam erklärt. Dies bedeutet: Der Mieter muss diese entsprechenden Vorschriften nicht beachten: https://designerwohnung.wordpress.com/2016/03/24/auszug-und-schoenheitsreparaturen-infos-fuer-mieter-zur-renovierung-der-wohnung/



https://designerwohnung.wordpress.com/2016/03/24/auszug-und-schoenheitsreparaturen-infos-fuer-mieter-zur-renovierung-der-wohnung/


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