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jaydee2k7 hat diese Frage gestellt
Habe folgendes Problem:

Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einen "Altbau" bei einer sogenannten Baugenossenschaft (Vermieter) und mir sind die ganze Zeit irgendwelche Elektrogeräte kaputt gegangen und zuletzt ist es PC gewesen. Beim letzten Schaden habe ich mir Fachmann geholt und der hat nen Elektoschaden durch die Elektrik in der Wohnung festgestellt und mir bescheinigt.

Da die Wohnung eigentlich so ne Art übergangslösung gedacht war (ich war in Ausbildung..) und Sie auch einige andere große Mängel hat (z.B. geht die Gasheizung oft aus.. und der Hausmeister etc. können es nicht dauerhaft beheben) würde ich nun den letzten Schaden (ca. 250 EUR) ersetzt haben wollen und den Mietvertrag kündigen wollen.

Nun möchte ich von euch wissen, was für Kostenersatz etc. mir hierbei zusteht wenn der Vermieter den Elektroproblem (Elektroanlage anno 1980..) und die anderen nicht behenben möchte und lieber erst nach mir die ganze Wohnung komplett sanieren möchte. Kann ich nun die Umzugskosten etc. beanspruchen, da ich nun wegen den Gegebenheiten die nicht abgeändert werden sollte ausziehen muss???
Stichwörter: Elekto + kündigung + schadensersatz

1 Kommentar zu „Elektroschaden und folgliche Kündigung des Mietvertrags”

Ghostraider Experte!

Da dieser Umstand schon seit drei Jahren anliegt und auch bei Einzug schon bestand gilt hier gemietet wie gesehen. (Klingt blöd, ist aber so)
Wie weit Sie einen Ersatzanspruch gegen den Vermieter haben kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt sagen.

Normalerweise ist eine Elektrik von 1980 noch nicht so marode das die für Schäden an Elektrogeräten schuld sein kann.

Ich bin kein Elektriker, aber ich denke mal das Schäden nur durch eine zu hohe Stromzufuhr (sowie ein Blitzeinschlag)zu Schäden an Geräten führen kann.
Also zuwenig Strom führt wohl nicht zu Schäden.
Aber wie gesagt ich weiß es nicht und kann mir, da mir selbst so etwas noch nicht passiert ist, schlecht vorstellen.

Eine weitere Beratung durch einen Rechtsanwalt wäre hier angebracht.

Gruß
ghost

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