Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Anjitschka hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen folgendes Problem, ich wohne in einem 3-Parteien-Haus welches letztes Jahr verkauft wurde und mit mir im Haus wohnen beide Söhne des Eigentümers. Diese können mich nicht besonders leiden und stänkern wo es geht. Jetzt kommt 1-2 mal im Jahr mein Bruder zu Besuch mit Hund aus 800 Km Entfernung. Mein Bruder schläft als bei meinen Eltern oder mir, soll heissen Hund ist auch ohne Halter über Nacht da. Mein Vermieter hat panische Angst vor allen Tieren und erlaubt Hundehaltung definitiv nicht. (Mietvertrag mit Zustimmung) Jetzt meine Frage: Wenn mein Bruder hier übernachtet da fakto zu Besuch ist MIT Hund fällt das ja eigentlich unter Besuchsrecht und niemand könnte was sagen. Vermieter gestern telefonisch informiert das der Hund da ist er hats genehmigt und heut morgen telefonisch widerrufen, er möchte keinen Ärger mit seinen Söhnen. Denn ach schau an haben alle plötzlich panische Angst vor dem Hund. Muss dazu sagen ist eine 6jährige liebe Boxerdame, man sieht und hört den Hund nicht, hört aufs Wort, geht NIE ohne Leine, bellt nie. Der Sohn unter mit wohnt seit 2 Jahren hier kennt den Hund und WEISS dass sie absolut lieb ist und nix macht. Das ist jetzt nur Stänkerei. Kann mir da jemand weiterhelfen? Vermieter sagte heut am Telefon er droht mir mit Kündigung wenn der Hund nicht wegkommt. Zitat: Hund weg oder beide weg.

0 Kommentare zu „Hundebesuch mit Erlaubnis dann widerrufen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.