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Gast
Hallo Tashaipi
Der Vermieter kann Ihnen deswegen nicht in die Ouere kommen, Sie dürfen soviel und so oft wie Sie wollen Besuch empfangen
Die Rechtssprechung hält eine Besuchsdauer von 6 Wochen für angemessen.
Das bedeutet, Sie brauchen für diese Zeit nicht den Vermieter um Erlaubniss bitten.
Egal ob er gut auf Sie zu sprechen ist oder nicht..
MFG