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Tuschel hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, in meiner Wohnung gab es einen großen Wasserschaden ( nicht von mir verschuldet ) und die Trocknung wurde auch schon aufgenommen. Ich musste jedoch ausziehen, weil alle Möbel aus der Wohnung gebracht werden mussten. Weiß zufällig jemand, wie hoch die Pauschale für eine Ersatzunterkunft ist? Ich wohne zwar in der Zeit bei meinem Freund, aber da wird es doch sicher auch einen Anspruch für mich geben. Mein Vermieter hat sich nämlich um nichts gekümmert. Selbst das Ausräumen der Wohnung musste ich noch selbst machen. Und wo ich dann bleibe, hat den nicht interessiert. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

4 Kommentare zu „Höhe der Entschädigung???”

Balkonexperte Experte! 27.05.2010 16:29

Die Kosten für eine trockene Unterkunft ohne den Lärm der Trockner geht natürlich zu Lasten des Vermieters, bzw. seiner Versicherung. Das gilt natürlich auch für den Transport und die Unterstellung der Möbel.

Stellen Sie Ihre Forderung!

edy Experte! 27.05.2010 16:34

Hallo Tuschel,

hier ein interessanter LInk:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17829&;

lg
edy

Tuschel 27.05.2010 18:04

Danke schonmal für die Antworten. Aber wie hoch dürfen z.B. die Kosten sein, wenn ich für den Zeitraum zur Untermiete wohne? Kann das auch höher ausfallen, als meine eigentliche Miete, die ich ja schon nicht bezahle?

edy Experte! 27.05.2010 19:24

Hallo Tuschel,

Ich sehe das so;
Wenn du für die Wohnung mit Wasserschaden keine Miete bezahlst,
dann musst du dieses Geld für die Ersatz-
Wohnung ausgeben.
Sollte diese teurer sein, könntest du den
Differenzbetrag vom VM verlangen.

lg
edy

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