Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
something2110 hat diese Frage gestellt
Hallo ich bin neu hier und komme auch gleich mit einem Problem :( ich hoffe, hier Hilfe zu finden. Ich bin gerade mal 21 Jahre alt und muss in meine eigene kleine Wohnung ziehen. (Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meiner Reichweite und mit Mutter seit Kindertagen keinen Kontakt) ich habe bis dato noch mit meinem jetzigen exfreund zusammen gewohnt, Wohnung gemeinsam aber gekündigt. Bin nach meiner Ausbildung leider nicht übernommen worden und jetzt über die Weihnachtszeit wird niemand eingestellt. Das heißt ich lebe derzeit von alg1. Ich habe jetzt eine für mich leistbare Wohnung gefunden. Am 02.12. besichtigt und am 04.12. mit Kaution dorthin und Mietvertrag aufgesetzt. Der Mietvertrag enthielt dann aber andere Sachen, als vorab vereinbart war (höhere Kosten, bestimmte Klauseln wurden nicht gestrichen obwohl sie angeblich nicht zutreffen würden). Die Kaution musste ich VOR dem ausfüllen des Mietvertrags leisten. Gegen Quittung natürlich. Ich bat dann um Bedenkzeit weil ich nicht wusste, ob ich mir die Wohnung noch leisten konnte. Habe dann meinen Vater kontaktiert und nach Rücksprache mit ihm, abends nochmal beim Vermieter vorbeigefahren und gesagt, dass ich die Wohnung nicht möchte. Dieser beruft sich darauf, ich hätte mit Zahlung der Kaution eine Willenserklärung abgegeben und wäre jetzt Mieterin. Also ein mündlicher Vertrag. Dieser ist aber nie zustande gekommen !
Wie bekomme ich meine Kaution zurück ? Die darf er doch gar nicht behalten !
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.
Eure something2110

4 Kommentare zu „Mündlicher Mietvertrag ”

forsetis Experte! 07.12.2014 11:14

Sie haben keinen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen weil die Höhe der Miete noch verhandelt werden sollte und auch nach erfolgter Einigung ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden sollte.

Verlangen Sie die Kaution per Einwurfeinschreiben zurück, geben Sie 7 Tage Frist. Passiert dann nichts, zum Anwalt und einen Mahnbescheid beantragen lassen. Die kosten für den Anwalt muss die Gegenseite bezahlen.

something2110 07.12.2014 14:24

Vielen Dank für die Antwort. Ich war auch schon bei der Polizei, die den Herrn dann angerufen hat, die Rechtslage erklärt hat und ihn zu Vernunft bringen wollte. Der Herr ist aber leider ein Sturkopf. Die Frau behauptet auch, ich hätte nach aufsetzen des mietvertags nochmals zugesagt und damit einen mündlichen Vertrag abgeschlossen.
Ich brauche die Kaution wirklich dringend, ansonsten sitze ich bald auf der Straße, da ich kein Geld für nochmals Kaution bezahlen habe. Wie schnell geht das mit dem mahnbescheid ? Ich vermute, der Herr wird nicht einlenken. Was geschieht dann weiter ?
Liebe grüße und vielen Dank im Voraus.
Eure something2110

forsetis Experte! 07.12.2014 16:48

Wie ich schon schrieb ist ab hier, nämlich ab Mahnbescheid, ein Anwalt gefragt. Der wird einschätzen können, wie schnell das zuständige Mahngericht abeitet. Nehmen Sie aber einen Anwalt für Mietrecht, denn der kann auch abschätzen, ob meine Ansicht mit dem mündlichen Vertrag richtig ist.

something2110 09.12.2014 14:49

Hallo liebes Forum,
Also erstmal vielen Dank für die Antworten liebe(r) forsetis. Ich möchte euch gerne von meinem Ablauf berichten, damit ein jeder, der mal das selbe Problem hat, hier Rat bekommt.
Ich war bei der Polizei gewesen und habe dem Polizisten meinen Sachverhalt erklärt. Er meinte diesbezüglich, ein mündlicher Vertrag wäre nicht zustande gekommen, da es noch zu Keiner Einigkeit über die Höhe der Miete gekommen wäre. Er habe mir mit dem schriftlichen Mietvertrag ein Angebot gemacht, welches ich aber abgelehnt hätte, weswegen ich nicht unterschrieben habe. In dem Moment hat er meine Mietkaution zu Unrecht erhalten und muss mir diese zurückerstatten. Doch er erklärte mir leider auch, dass dies ein Fall für das Zivilgericht sei und nicht für die Polizei. Da ich so verzweifelt war, hat der nette Polizist den vermeintlichen Vermieter angerufen und mit dem Herrn gesprochen. Das hat wohl Wirkung gezeigt. Ich sollte ihm meine Bankverbindung per Post mitteilen, er würde mir die Kaution so schnell wie möglich überweisen. Der Polizist sagte ihm, dass er ihn beim Wort nehmen würde und wenn keine Zahlung erfolgte, ich weitere zivilrechtliche Schritte einleiten würde, wobei seine Chancen nicht gut wären (Beweislast)
Ich habe also ein Einwurf-Einschreiben an den Herrn gesendet und abgewartet. Heute habe ich meine Mietkaution zurückerhalten !
Ich bin echt glücklich darüber und eins habe ich gelernt: Mietkaution erst nach unterschreiben des Mietvertrages! Und am besten 1-2 Zeugen mitnehmen.

Vielen Dank an Euch alle !
Liebe Grüße,
Eure something2110

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.