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hdpeters hat diese Frage gestellt
Mein Hausverwalter ist der Meinung, dass ich beim bevorstehenden Auszug aus meiner Wohnung, den mit dem Einzug (vor 7 Jahren) übernommenen Teppich ersetzen muss. Es soll zu den Schönheitsreparaturen gehören.

2 Kommentare zu „Schönheitsreparatur”

Balkonexperte Experte! 16.07.2010 08:49

Dann sollten Sie den Hausverwalter ganz freundlich fragen, woher er diese Weisheit hat und er möge es Ihnen schwarz auf weiß zeigen.

Diesen Hausverwalter werden Sie in der Zukunft nicht mehr wiedersehen, weil der nur noch mit der Suche nach der Weisheit ist.

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