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Hausfassade
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Hausfassade
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Hausfassade
Beschädigungen und Verunstaltungen der Hausfassade stellen einen erheblichen Mangel der Mietsache dar.
LG Berlin, MM 1986,, S. 329;
LG Osnabrück, Urteil vom 30.04.1985 - 1 S 39/85, WM 1986, S. 93.
Stichwörter:
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