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markymark666 hat diese Frage gestellt
Bereits zum zweiten Jahr in Folge werden in meiner Wohnanlage die Heizkosten zu 100% nach der Quadratmeteranzahl umgelegt (verbrauchsunabhängig; gemittelt über die letzten zwei Ableseperioden), da die Ablesegeräte angeblich nicht funktionieren.

Mir liegt eine Nachzahlungsaufforderung von ca 510€ vor zusammen mit einer Erhöhung der Nebenkosten ab 02.2010. Im letzten Jahr belief sich die Nachforderung auf 410€ wurde aber nach Einspruch um 200€ heruntergesetzt, um Mietern entgegenzukommen, die nicht volle zwei Ableseperioden in der Wohnung waren (mein Einzug war ein Jahr vor der damaligen Ablesung)

In diesem Jahr wird bei der Berechnung identisch vorgegangen (Ablesegeräte immer noch nicht funkionsbereit): Es wird nun gemittelt über die vorletzte Periode, in der mein Verbrauch korrekt abgelesen wurde und über die letzte Periode, welche ja selbst schon gemittelt war und eine vollkommen überzogene Steigerung der Heizkosten um 190% hervorbrachte.

Ist es anfechtbar, dass die Mittelung für die Umlegung der Heizungskosten rein nach der qm-Zahl eine Periode enthält, die selbst nicht korrekt erfasst wurde?
Ist es überhaupt legal in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren zu 100% auf die qm-Zahl umzulegen?

2 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung ohne Ablesung 2 Jahr in Folge legal?”

Berthelstal Experte! 19.01.2010 17:15

Lesen Sie nachstehenden Link, insbesondere § 12:

http://www.bfw-online.de/informationen/heizkostenv_2009.htm

markymark666 19.01.2010 17:27

Danke für die Antwort.
Ich kenn die Heizkostenverordnung - auch das Kürzungsrecht. Ich frage mich nur, ob diese Vorgehensweise nach §9 abgesegnet ist und ob dann nicht §12 außer Kraft gesetzt wird.

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