hat diese Frage gestellt
Curzon
Meiner Meinung nach ist diese Klausel nicht unwirksam! Ich denke, du musst dir die Mühe machen und die Decken wieder weißen!
Balou1
habe mich im Netz ein wenig umgeschaut: so wie es aussieht sind die beiden Klauseln nichtig.
Einmal wegen BGH AZ: VIII ZR 335/02 vom 21. August 2003:
Doppelte Renovierungspflicht
Zweitens: BGH v. 28.4.2004 – VIII ZR 230/03: starre Renovierungsfristen.
Gast
ganz genau so ist es