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Kinimod hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin ganz neu hier und habe eine ganz dringende Frage.
Meine Freundin ist gerade bei einer älteren Dame zur Untermiete, und der Untermietvertrag sieht im Bezug auf die Kündigungsfrist wie folgt aus:

1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentliche gekündigt werden.

2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigtkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, im übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
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Meine Freundin möchte nun in 6 Tagen schon ausziehen, da sie es bei der Dame nicht mehr aushält und nun in eine jugendliche WG zieht, alles sehr spontan also.
Das hat sie der Dame gesagt, und diese teilte ihr mit, für den Fall, dass sie bis zu dem Sonntag (an dem meine Freundin auszieht) keinen nächsten Untermieter findet, würde sie die Kaution von 125€ einfach einbehalten, das sei ungeschriebenes Gesetz oder sowas in der Richtung.

Dies ist nach meinem Empfinden zumindest überhaupt nicht Rechtens, die Kaution ist doch nur eine Absicherung für den Vermieter bei eventuellen Schäden, verursacht durch den Mieter, d.h. die Kaution steht meiner Freundin in voller Höhe zu, da sie keinerlei Schäden verursacht hat.
Was kann man in solch einem Falle machen, und wie sieht die gesetzliche Vertragsstrafe für das Nichtbeachten der Kündigungsfrist aus ?


Würde mich über eine Antwort sehr freuen !

Mit freundlichen Grüßen,


Dominik

2 Kommentare zu „Vertragsstrafe bei Brechen der Kündigungsfrist”

Susanne Experte!

Es gibt keine gesetzliche Vertragsstrafe.
Wenn Deine Freundin bei der Dame ein möbiliertes Zimmer innerhalb deren Wohnung hat ist die Kündigungsfrist nach BGB bis zum Ultimo des Monats, dabei bis zum 15. anzumelden.
Ansonsten gelten die 3 Monate. Die hat Deine Freundin einzuhalten, das ist übrigens bei jedem Mietvertrag so! Eine Kündigung ist schriftlich einzureichen und die Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Dass die Dame Deine Freundin aus dem Mietverhältnis entlassen will, wenn sich ein Nachmieter findet, ist demnach nur kulant.

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