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Sikuja hat diese Frage gestellt
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RASchiessl, Rechtsanwalt
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Pearl
Pia Wilson, Fachassistentin
Hallo und willkommen bei unserem Online-Anwaltservice. Beschreiben Sie bitte Ihr Anliegen in wenigen Worten:
Sie
Guten Tag wir haben seit 2 Monaten jetzt einen Wasserschaden. Unser Kinderzimmer ist eine Wand komplett aufgerissen da wo die rohren entlang gehen. Dadurch können wir diese Zimmer nicht richtig benutzen da der Kleiderschrank mitten im Zimmer stehen muss. Im Badezimmer geht nur ein wenig Wasser am Waschbecken und anfangs kommt rost raus. Also leider auch nicht benutzbar, Desweiteren sind dort auch wo die rohren durchlaufen alles auf. Ich habe den Mieter angerufen und gefragt wann die Arbeiten weiter gehen sollen. Der meinte daraufhin das es nicht sein Problem wäre und wir uns mit der Firma auseinander setzen sollen. Die sind jetzt schon 3 Wochen nicht mehr gekommen. Desweiteren kommen und gehen sie wann sie Lust haben. Arbeiten 2 Tage dann hört man 3 tage nichts. Wir können doch nicht noch Monate in diesem Zustand hier leben. Haben wir ein Recht auf mietminderung zumindestens? Liebe Grüße

1 Kommentar zu „Mietminderung ”

Kasimo Profi 05.09.2021 15:03

Wenn ein Mangel besteht, der die Nutzbarkeit einschränkt, dann ist die Miete kraft Gesetz gemindert und man kann entsprechend weniger zahlen. Die Frage nach einem "Recht" auf Minderung stellt sich also gar nicht. Man sollte die Höhe der Minderung allerdings mit einem Rechtsanwalt absprechen, denn wenn man zu viel mindert, kann man Nachteile bekommen.

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