Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gesali hat diese Frage gestellt
Wir haben im Oktober letzt. Jahres einen neuen Mietvertrag abgeschlossen und sind dann im November eingezogen. Die beteiligte Maklerin gab uns als Antwort zur Frage "Liegt denn auch ein Energiepass vor" - "Ja, sogar ein sehr guter". Die PFLICHT zur Vorlage dieses Energieausweises wurde weder vom Eigentümer noch von der Maklerin bisher erfüllt und wir waren auch noch so dumm, und haben der Aussage der Maklerin vertraut und bisher die Phlicht zur Vorlage nicht eingefordert. Bereits in den letzten Wintermonaten mussten wir feststellen, dass wir in ein eiskaltes Haus eingezogen sind, das nicht gedämmt ist, was wir zwischenzeitlich erfahren haben (und auch nicht gedämmt wird, da lt. Aiskunft des Eigentümers, bei einem evtl. Hagelschaden auf ihn erneute Kosten zukommen). Eine weitere Mieterin des Hauses hat uns berichtet, dass für sie jährlich ca. 700 bis 900 € Heizkostennachzahlungen anfallen. Können wir - außer Auszug - was gg. Maklerin und/oder Eigentümer unternehmen?

1 Kommentar zu „Energiepass”

Balkonexperte Experte! 08.09.2010 11:04

1. Sie hätten auf diesen Pass bestehen müssen. Jetzt steht aussage gegen Aussage, wenn die Maklerin dieses verneint.

2. Hier kann nur noch ein versierter Anwalt helfen, der dann auch entsprechende Schadensersatzansprüche Ihrerseits anmelden sollte.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.