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RatloserMieter hat diese Frage gestellt






Ich pflege zu meinem Vermieter eigentlich ein gutes Verhältnis, nur fängt dieser Neuerdings damit an, weitere Kosten auf die Miete umzulegen, bzw. diese einfach und ohne Rücksprache vom Guthaben meiner Jahresabschlussrechnung einzubehalten. Darf der das?

Folgender Sachverhalt:
Ich bewohne eine Erdgeschosswohnung mit kleinem Garten. Die Gartenpflege einschl. Pflege der Blumenbeete obliegt mir. Der Garten wird durch eine hohe Hecke vom Nachbargrundstück abgetrennt. Diese Hecke habe ich in den 10 Jahren meiner Mietzeit weder gepflegt noch angerührt, da diese Arbeiten ca. einmal jährlich vom Vermieter erledigt wurden, bzw. von ihm beauftragt wurden. Bezahlt habe ich jedenfalls in den 10 Jahren dafür nichts.

Anfang dieses Jahres trudelte bei mir die Jahresabschlussrechnung (Müll, Abwasser,…) von 2007 ein, welche ein Guthaben zu meinen Gunsten aufwies.

Zum ersten Mal überhaupt wurde ein separater Punkt „Gartenpflege“ aufgeführt und die bezifferten Kosten einfach von meinem Guthaben aus der Jahresabschlussrechnung einbehalten.

Nun zu meinen Fragen:
- darf der Vermieter die Pflege der Hecke überhaupt umlegen?Ich kann mich erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass der Vermieter nur einfache Arbeiten wie das Mähen des Rasens oder das Umgraben der Beete vom Vermieter verlangen kann, nicht aber das Beschneiden der Bäume und Büsche oder das Vertikutieren des Rasens.

- darf der Mieter nach seinem Ermessen Fremdfirmen mit der Tätigkeit beauftragen, für die ich dann am Ende des Jahres bezahlen muss? Ganz ohne Absprache? Wie soll ich denn die Mietkosten kalkulieren können, wenn ich nicht weiß, ob am Ende des Jahres noch eine horrende Summe auf mich zukommt?

Ich bedanke mich zunächst vielmal fürs Lesen!
ral

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Anlage: Mietvertrag:
3a) Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche Betriebskostender Anlage 3 … auf den Vermieter umzulegen

3b) An Betriebskosten werden zurzeit umgelegt:
Wasser, Kanal,…Oberflächenentwässerung (Gartenpflege hier NICHT aufgeführt)

Der Vermieter ist berechtigt, nach einer Vorankündigung, die den gesetzl. Vorschriften auch hinsichtlich der Fristen entsprechen muss, weitere Betriebskosten zusätzlich umzulegen

Anlage3:
Aufstellung der Betriebskosten
Die Kosten der Gartenpflege. Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen.

1 Kommentar zu „Umlage der Nebenkosten ohne Vorwarnung”

Susanne Experte!

Wenn die Kosten der Gartenpflege nicht aufgeführt sind, kann er sie auch nicht umlegen.
Ich denke mal, er könnte die Kosten für die Hecke dann umlegen, wenn er sie vor Beginn des Wirtschaftsjahrs anmeldet.

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