Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
marcoad hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Bruder hat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben.
Der Mietvertrag begann am 01.02.2008.
Auf Grund einiger Gründe möchte er jetzt vom Mietvertrag zurücktreten.

Wie wir bereits erfahren haben gibt es beim Mietvertrag kein generelles Rücktrittsrecht (es sei denn es im ausdrücklich im Vertrag aufgeführt).

Wir wollten es trotzdem versuchen dem Vermieter so zu verkaufen,
aber er weigert sich das Schreiben anzunehmen und den Empfang zu quittieren.

Ein Anruf bei der Rechtschutzversicherung einer Freundin ergab das man sich - auf Grund der bei Besichtigung nicht sehbaren Mängeln - auf eine vorvertragliche Aufklärungspflicht berufen könnte und somit den Mietvertrag vorzeitig beenden könnte.

Bei der Wohnungsbesichtigung konnte man den Laminatboden nicht einsehen, da er wegen Malerarbeiten abgedeckt war und es stellten sich jetzt noch weitere Mängel... defekte Telefondose, nicht komplett zu öffnendes Fenster usw.

Der Vermieter weigert sich wie gesagt das Schreiben anzunehmen und meint das er erst Montag wieder mit sich sprechen läßt.

Wir vermuten nun das er den dritten Werktag abwarten will um noch einen weiteren Monat heraus zu holen.

Problem: Kaution und Miete für Februar wurden dummerweise bereits bei Vertragsunterzeichnung an den Vermieter in bar übergeben.

Wie verhält man sich nun richtig?
Stimmt das mit der vorvertraglichen Aufklärungspflicht?

Bitte dringend um Tipps und Hilfe...

Danke und viele Grüße,
Marco

0 Kommentare zu „Rücktritt v. Mietvertag / Vorvertragliche Aufklärungspflicht”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.