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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

zum 31.5.2005 habe ich meine alte (gekündigte) Wohnung ohne Beanstandung an den Vermieter übergeben, eine Zwischenablesung aller Verbräuche hat auch stattgefunden.

Nun kann der Vermieter die Kaution (in diesem Fall EUR 900) ja noch einige Zeit einbehalten, das ist auch weiter kein Problem (Bankbürgschaft). Die Frage ist nur - kann die Kaution bis zur Endabrechnung der Nebenkosten einbehalten werden? Diese muss ja erst bis Ende 2006 vorliegen - und soooo lange will ich die Bürgschaft nun doch nicht bestehen lassen! Vor allem will ich irgendwann mein altes Bankkonto umziehen und ich weiß noch nicht, ob ich das alte mit der Bürgschaft überhaupt auflösen kann...

Wie sieht es also aus?
1) Der Vermieter kann die Kaution bis zur Endabrechnung einbehalten.
2) Die Endabrechnung kommt meist erst irgendwann im Folgejahr (mind. 7 Monate nach Auszug!).

=> Bekomme ich die Bürgschaftsurkunde also erst Mitte nächsten Jahres oder so? Muss ich so lange warten?

Danke und Gruß - Stefan
Stichwörter: kaution + nebenkosten + abrechnung + erst + frist

1 Kommentar zu „Kaution erst nach Abrechnung der Nebenkosten? Frist?”

Tomraid Experte!

Also die Kautionsfrist liegt bei max. 6 Monate ab Mietende, wenn Mängel in der Wohnung waren und die Rechnung spät eintrudeln.

Generell bezeichnet man so 3 Monate für die Kautionsabrechnung!

Er kann jedoch ein Einbehalt in Höhe einer Betriebskosten für das nächste Jahr festhalten.

MfG

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