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Felias hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin gerade in einer unschönen Situation, die ich selbst leider nicht beurteilen kann. Ich hoffe, hier ev. einen Tipp zu bekommen.

Die Situation ist wie folgt:
Letzten Samstag bin ich aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen, und habe zu diesen Zeitpunkt die Wohnung an die neuen Mieter übergeben. Diese habe am selben Tag gestricht und sind am Sonntag eingezogen. Da die Hausverwaltung am Samstag keine Zeit hatte, wurde der eigentliche Übergabetermin auf Montag gesetzt. Da ich die Wohnung aber bereits am Samstag den neuen Mietern übergeben habe, war es mir wichtig, schon zu diesem Zeitpunkt eine Übergabe durchzuführen.
Daher habe ich ein Standard-Übergabe-Protokoll aufgesetzt und mir dieses von den Nachmietern unterschreiben lassen. Einzigster Mangel war ein nicht richtig schließendes Fenster im Schlafzimmer, von welchem der Vermieter in Kenntnis war, es aber nicht nicht hat reparieren lassen.

Bei der Übergabe am Montag wurde von der Hausverwaltung noch ein tropfender Wasserhahn im Badezimmer bemängelt. Dieser wurde im Laufe des Wochenendes von den neuen Mietern entdeckt. Mir war bekannt, dass dieser leicht leckt, aber mich hatte es nie gestört.
Die Hausverwaltung möchte nun, dass ich den Mangel von einem Handwerker behebe bzw. eine neue Armature einbauen lasse.
Das Übergabeprotokoll der Hausverwaltung habe ich so unterschrieben, allerdings habe ich noch keine Kopie davon.

Jetzt die Frage: Muss ich wirklich hier einen Handwerker kommen lassen und die Kosten übernehmen? Welches Übernahmeprototkoll gilt nun, das von Samstag oder das von Montag?

Besten Dank im Voraus,
Nic
Stichwörter: wasserhahn + auszug

6 Kommentare zu „Reparatur Wasserhahn nach Auszug”

Susanne Experte!

Grundsätzlich warst Du natürlich nicht berechtigt, Deine Wohnung den neuen Mietern zu übergeben!!!
Den Wasserhahn hast Du dann instand zu setzen, wenn Du eine gültige Kleinreparaturklausel in Deinem Mietvertrag hast- ansonsten ist das Sache des Vermieters!

Ghostraider Experte!

Auch wenn keine gültige Kleinreparaturklausel besteht muss Du für den Schaden jetzt aufkommen, da Du den Vermieter nicht über den Schaden oder Mangel informiert hast und dadurch es vielleicht zu einer Verschlimmerung gekommen ist.
Nur wenn Du einen Mangel oder Schaden sofort dem Vermieter meldest kommt dieser bei einer ungültigen oder auch gültigen Kleinreparatur für die Reparaturkosten auf wenn diese bei einer gültigen Klausel über den angegebenen Kostenpunkt liegen.

Ob und welches Übergabeprotokoll nun anerkannt wird hängt vom Wohlwollen des Vermieters ab, da Du die Mietsache nicht Vorschriftsmäßig übergeben hast.
Ich würde mich nicht über die Dichtung oder die neue Armatur aufregen und diese Sache aus der Welt schaffen, bevor der Vermieter sich in Bezug auf die Übergabe was einfallen lässt.
Eine Armatur bekommt man schon für wenig Geld im Baumarkt und man kann diese auch selbst installieren.

Gruß
ghost

Felias

Hi Ghost,

danke für die Antwort. Leider handelt es sich um eine Badewannan-Armatur (warum auch immer die am Waschbecken eingebaut wurde), welche locker >100€ kostet... Ich ich bin auch unsicher, wie man hier an die Dichtungen rankommen soll. Er leckt nicht am Perlator, sondern am übergang des Hahnes zur restlichen Armature.

Grüße,
Felias

Ghostraider Experte!

Dann sehe mal nach was im Mietvertrag über Kleinreparaturen steht.
Sollte da was gültiges stehen so muss der Vermieter einen Handwerker bestellen und dir die Rechnung zustellen. Sollte dieser Rechnungbetrag über den in der Kleinreparaturklausel stehenden Einzelreparaturbetrag bewegen hat der Vermieter die Gesamtkosten zu tragen.

Gruß
ghost

Felias

Hi Ghost,

gilt diese Regelung auch nach Ende des Mietvetrages denn noch?

Grüße,
Felias

Ghostraider Experte!

Wenn keine mutwillige Beschädigung vorliegt, warum nicht?
Der Vermieter kann bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Reklamationen oder Schäden geltend machen.
Warum sollen dann nicht auch die einzelnen Klauseln gelten.

Gruß
ghost

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