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ywagner1979 hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit August 2002, d. h. über 5 Jahre in unserer Wohnung mit Dachterrasse. Für die Dachterrasse haben wir auch hälftig Miete gezahlt. Auf dem Dach sind mehrere Terrasse die untereinander abgetrennt sind. Die Flächen wurden im Jahr 2002 vermessen und eine entsprechende Abgrenzung vorgenommen.
Jetzt 5 Jahre später teilt uns die Wohnungsverwaltung mit, dass damals falsch gemessen wurde und wir eigentlich nur Anspruch auf eine geringere Fläche hätten oder wir müssten mehr Miete bezahlen.
Gibt es denn da nicht nach einer gewissen Zeit ein Bestandsrecht, so dass wir für die gleiche Miete die Terrassengröße behalten könnten. Immerhin haben wir ja auch die Möbel etc. der Terrassengröße entsprechend gekauft.
Vielen Dank für eine baldige Antwort. Die Wohnungsverwaltung möchte einen baldigen Termin diesbezüglich mit uns.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Wagner
Stichwörter: Nutzungsfläche

3 Kommentare zu „Plötzlich soll uns weniger Terrasse zustehen”

Susanne Experte!

Wenn Anspruch auf eine geringere Fläche besteht, dann hat das ja nichts damit zu tun, dass falsch vermessen wurde, sondern dass die Berechnungsgrundlage zur Vermessung falsch ist.
Daher stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Terassenfläche der Wohnung zugeordnet wurde bzw. werden soll. Wenn bisher hälftig bezahlt wurde, so doch ausgehend von der falschen Berechnung, die dann ja mit der Vermessung nichts zu tun hätte.

Wenn also im Mietvertrag die Terassengrösse definitiv steht und diese hälftig zur Wohnfläche berechnet wird, sollte die Terasse erneut ausgemessen werden und die Mietzahlung angepasst. Wenn Du laut Mietvertrag einen Quadratmeterpreis bezahlst, die Wohnfläche inkl. Terassenfläche genau angegeben ist, kannst Du bei Änderung der tatsächlichen Fläche nicht auf Bestandswahrung plädieren.
Allerdings gilt im Umkehrfall, dass also der Mieter feststellt, die Wohnung ist kleiner als vom Vermieter angegeben, eine Karenz von 10%. D.h., weicht die Wohnungsgröße unter 10% vom Wert im Mietvertrag ab, kann der Mieter nichts machen. Dieses Argument, wenn die Terassenabweichung unter 10% ist, würde ich anführen!

ywagner1979

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch mal eine Nachfrage dazu. Bei uns im Mietvertrag stehen z.B. 26 m² Terrasse. Wir zahlen für 13 m² Miete. Vor über 5 Jahren wurden nun unsere 26 m² von der Wohnungsverwaltung ausgemessen und abgetrennt. Was ist nun, wenn die plötzlich sagen, wir haben versehentlich 30 m² abgegrenzt. Könnte ich dann ggf. auf der Abgrenzung der letzten 5 Jahre und der Miete für 13 m² bestehen, wegen Gewohnheitsrecht oder so?

Ghostraider Experte!

Sieh mal hier rein.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht-Terrasse.htm
http://www.ra-kassing.de/miete/balkon/mietprei.htm

Vielleicht hilft Dir das etwas.
Da solche Frage hier an für sich selten aufkommt und ich nichts passendes oder aussagekräftiges im Net gefunden habe, würde ich doch mal die Frage einen Anwalt stellen. So teuer wird die Antwort auch nicht.

Gruß
ghost

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