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Skram hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe nun nach 7 Jahren aus einer Mietwohnung aus und nun habe ich einige Fragen da mir meine Vermieter einige Probleme macht. Der Vermieter (die Wohnung ist erst seit kurzem auf ihn überschrieben) bemängelte bei einem erstem Gespräch das die 30 Jahre alte Arbeitsplatte der Küche Kratzer hätte und wollte das ich die Arbeitsplatte austauschen lassen solle. Ausserdem ist bei dem 30Jahre alten Herd eine Herdplatte durchgerostet. Ich solle nun die Herdplatte ersetzen.

Nun meine Fragen:
Muss ich mich an den Kosten für Arbeitsplatte und neuen Herd beteiligen obwohl die Küche 30 Jahre alt ist und ich diese insgesamt nur 7Jahre benutzt habe?
Im Mietvertrag steht die Klausel"
Die Küche wird nicht mitvermietet, der Mieter kann sie dennoch benutzen. Bei einem Defekten Gerät/Einbauten hat der Mieter kein Recht auf Reparatur/Erneuerung durch den Vermieter sondern trägt die Kosten dafür selbst"

Der Vermieter droht einen Teil der Kaution einzubehalten.
Welchen Betrag darf er überhaupt, bis wann einbehalten?

Ausserdem soll ich den Teppich laut Mietvertrag shampoonieren!
Ist das noch rechtens?

Danke im Vorraus

1 Kommentar zu „Nach Auszug an 30 Jahre alter Küche beteiligen?!”

Ghostraider Experte!

Den Teppich säubern ist schon rechtens, aber die Küche ? ? ? ? ?
Fragen Sie doch mal den Vermieter ob er das gute Stück nicht besser an ein Museum verschenken will die würden sich freuen.
Auch wenn Sie dem Vermieter an der Küche einen Schaden zugefügt haben oder hätten würde der Restwert gleich Null sein.
Allein der Gedanke das er von Ihnen Geld haben will ist schon eine Zumutung und müsste unter Strafe gestellt werden.
Sagen Sie Ihm er kann seine Küche behalten.

Gruß
ghost

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