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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir mieten eine wohnung und ein studio mit getrenneten verträgen auf einer etage weil wir beides nebeneinander haben wollten. jetzt haben wir vom eigentümer (der nicht unser vermieter ist) erfahren das die wohnung (im vertrag als solche deklariert) nicht als wohnraum, sondern nur als gewerbe zulässig ist. der Mieter des gebäudes (wir sind untermieter) ist darüber informiert und hat es ignoriert ohne uns darüber in kenntnis zu setzen. wir haben für den ausbau und die renovierung von studio und wohnung insgesammt 2500€ investiert . welche folgen kann es haben wenn die behörden davon erfahren und wie kommen wir an unser geld falls wir da rausmüssen, oder ist das ganz verloren? bitte antwortet schnell! Danke!
Stichwörter: wohnen + gewerberaum

2 Kommentare zu „wohnen im gewerberaum”

fin Experte!

Normalerweise kommen Sie an gar kein Geld mehr ran. Als Untermieter sind Sie ohne Einverständnis des Eigentümers überhaupt nicht befugt an der Wohnung etwas zu ändern. Renovierungen gehen auf Ihr Konto wenn Sie dies aus freien Stücken gemacht haben. Ich denke hierzu hat Sie niemand gezwungen.
Lag Ihrem Vermieter überhaupt eine Erlaubnis zur Untervermietung vor?
Wenn nein, sieht die Sache sehr schlecht für Sie aus und es kann sogar eine fristlose Kündigung folgen.

Rano Experte!

Meines Wissens stört es die Behörden wenig, wenn Gewerbefläche bewohnt wird. Anders sähe es aus, wenn eine Wohnung zu Gewerbezwecken 'missbraucht' wird.
Wenn also der Eigentümer nicht gegen die UNtervermietung einzuwenden hat, würde ich mir nicht zu viele Sorgen machen.

Gruß
Ralph

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