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basandrok hat diese Frage gestellt
Bei uns stellt sich folgende Situation: Wir wohnen in einem 3-Familien-Haus zu Miete im Erdgeschoss mit angeschlossener Terasse. Die beiden anderen Wohnungen sind Eigentumswohnungen und werden von den Besitzern bewohnt. Unsere Vermieterin hat uns bereits bestätigt, das der Garten nicht zur allgemeinen Benutzung bestimmt ist und daran halten wir uns selbstverständlich auch. Wir betreten den Garten nur zu Pflege, da wir im Mietvertrag die gartenpflege übernommen haben. Unsere Terrasse geht zwar in den Garten hinein, ist aber durch eine kleine Mauer (30 cm hoch) und ein kleinen Geländer (auch ca. 30 cm hoch) vom diesem getrennt.
Unsere Nachbarn über uns möchten für Ihre Kinder den Garten als "Spielwiese" nutzen. Dürfen diese das einfach tun, weil Sie Eigentümer der über uns liegenden Wohnung sind oder gelten für Sie die Bedingungen der gesamten Hausgemeinschaft?
Stichwörter: nachbarn + gartenbenutzung

0 Kommentare zu „Gartenbenutzung nur für Eigentümer?”

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