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SethGecko hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe Anfang der Woche Post von KabelDeutschland bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass ich doch bitte einen neuen (Nachfolge-)Vertrag mit ihnen abschließen solle, andernfalls wird der Anschluss gesperrt.
Da in meinem Mietvertrag (kein Standard, sondern selbst verfasst) bei dem Nebenkosten der Punkt "Kabelfernsehen" auftaucht, bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Vermieter der Anschlussinhaber ist. Die Kabelgesellschaft sagt aber, dass dem nicht so ist.

Der Vermieter teilte mir auf Anfrage mit, dass er den Anschluss nicht bezahlen werde und ich einen Vertrag mit der Gesellschaft abschließen muss. Die NK würden sich nur auf die Wartung etc. beziehen.

Nun wüsste ich gerne, was Sache ist und was mit dem o.g Posten der NK gemeint ist.

Gruß
SethGecko

1 Kommentar zu „Kosten für Kabelfernsehen”

Susanne Experte!

Ja, das wüßte ich auch gern. Ich wäre allerdings auch wie Du davon ausgegangen, dass damit die Kabelkosten über die Nk abgegolten werden, wenn sowas in den NK auftaucht.
Die Begründung "für Wartung" ist natürlich Blödsinn. Sollte also in den Nebenkostenabrechnung je etwas auftauchen, was mit Kabel zu tun hat, solltest Du das besonders prüfen und Dir die entsprechenden Belege zeigen lassen.

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