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elo1988 hat diese Frage gestellt
Guten Tag liebe User,
ich bin neu angemeldet hier und habe schon zu Beginn eine heikle Frage und zwar geht es um Katzenhaltung. Mein Problem ist folgendes: Meine Ehefrau und Ich wollen uns zwei Hauskatzen zulegen (kastriert bzw sterilisiert) wissen nun aber nicht, ob wir dies dürfen. In unserem Standardmietvertrag steht dazu unter §15 folgendes:
"1. Kleintiere, wie bsp. Zierfische, Schildkröten, Goldhamster, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, kleine Vögel oder vergleichbare Tiere sowie andere Kleintiere in Klein-Aquarien, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters halten.
2. Für die Haltung sämtlicher anderer Tiere, insbesondere von Hunden (ausgenommen Blindenhunde), bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters"
Nun habe ich mal unseren netten Vermieter gefragt und als Antwort kam ein striktes nein, allerdings mit wahnwitzigen Begründungen. Unter anderem haben sie schlechte Erfahrungen gemacht und das Katzenstreu würde ja dann überall im Hausflur liegen.
Nun würd ich gerne fragen, ob es eine legale Möglichkeit gibt, trotzdem reine Hauskatzen zu halten, da ich im Internet oft gelesen habe, dass man trotz alledem im Recht seie, da eine Katzenhaltung mittlerweile als übliche Mietnutzung angesehen werde.
Vielen Dank schon mal für die kommenden Antworten
LG Manuel

2 Kommentare zu „Katzenhaltung EILT”

Balkonexperte Experte! 14.08.2010 16:39

Wenn der Vermieter nein sagt, dann heißt das auch nein. Katzen zählen nicht zu den Kleintieren (die in Käfigen o.ä. gehalten werden), daher ist hier eine Erlaubnis (schriftlich!) des Vermieters nötig.

Bei Zuwiderhandlung droht die Kündigung.

bitteumrat Experte! 15.08.2010 08:20

Nunja.... Die Kündigung droht da erstmal nicht. Der Vermieter kann aber verlangen das das Tier abgeschafft wird.

Hält der Mieter ein Tier ohne die Erlaubnis des Vermieters eingeholt zu haben, kann der Vermieter vom Mieter die Entfernung des Tieres verlangen.

Sollte der Mieter dann aber kein Einsehen haben, muss der Vermieter auf Unterlassung klagen.

In eurem Fall würde ich mir erstmal keine Katze(n) holen, sonder das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ihr könntet eine schriftliche Vereinbarung treffen, die alle Sorgen oder "wahnwitzigen Begründungen" eures Vermieters enthält und ihr darin erklärt das dies nicht vorkommen wird.

Kündigen kann man euch zwar nicht, wenn ihr unerlaubt ein Tier haltet, aber eine Menge Ärger riskiert ihr auf jeden Fall!

Daher solltet ihr das nur mit der Zustimmung des Vermieters machen!

Ausführliche Informationen dazu hier:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

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