Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Manuela09 hat diese Frage gestellt
Hi,

Bin hier neu und habe gleich eine Frage und hoffe das ich alles richtig mache.
Wir leben seit 1.06.2014 in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung (75m²) und haben bis jetzt keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Vor 3 Monaten hat mein Mann den Vermieter persönlich gebeten uns eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen worauf die Frau des Vermieters meinte es gibt Menschen die würden sich freuen keine zu bekommen. Der Vermieter meinte außerdem das sich die NK bei uns immer ausgehen.. also das weder Plus noch Minus ist. Wir Zahlen 680€ Miete wovon 180€ Nebenkosten sind (Heizkosten, Warmwasser-Vorauszahlung, sonstige Betriebskosten) In unserer alten Wohnung (78m²) zahlten wir 130€ NK und bekamen jedes Jahr 10-30€ zurück und da waren in den NK noch Garage, Stellplatz und Hausmeister mit drin. Als wir am 01.06.2014 eingezogen sind wurde bis 2015 die Heizung nicht abgelesen (Bilder der Heizung haben wir gemacht) und von Juni - November haben wir so gut wie nie geheizt. Meine Frage jetzt: Wie sollen wir uns dem Vermieter gegenüber verhalten? Wie kommen wir zu einer Nebenkostenabrechnung? Wie können wir jetzt handeln?

Lg Manu

3 Kommentare zu „Nebenkosten werden zurückbehalten”

forsetis Experte! 06.09.2017 19:14

Lesen Sie bitte hier: http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/pflicht-zur-betriebskostenabrechnung/

dann haben Sie genug Argumentationshilfen, um den Vermieter zu überzeugen. Bedenken Sie aber, dass die älteren Abrechnungen wohl verjährt sind und der Vermieter keine Forderungen mehr stellen kann. Guthaben, falls vorhanden, muss der Vermieter aber noch auszahlen.
http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/pflicht-zur-betriebskostenabrechnung/

Sie sollten aber unbedingt noch einmal beweisbar (Einwurfeinschreiben) die Abrechnug fordern. Und dann eine Frist von 14 Tagen setzen (per Datum, z.B. bis zum 20.09.). Sollte dann der Vermieter nicht in die Hufe kommen, dann sollten Sie die Vorauszahlung der Betriebskosten einstellen. Hier ist der Text, wie man als Mieter vorgehen soll:

Rechnet der Mieter jedoch mit der Erstattung zu viel bezahlter Nebenkosten (beispielsweise infolge eines geringeren Gasverbrauchs), wird er auf einer Nebenkostenabrechnung bestehen. Der Mieter ist berechtigt, weitere Vorauszahlungen nach schriftlicher Aufforderung an den Vermieter zurückzubehalten, wenn er mit einer Erstattung rechnet und der Vermieter nicht innerhalb der ihm vorgegebenen Abrechnungsfrist abrechnet (BGH, WuM 84, 185).



Manuela09 07.09.2017 05:54

Also die Antwort hat mir schonmal sehr geholfen - Dankeschön.
Da stellen sich doch glatt noch ein paar Fragen.
Muss das mit dem Einwurfschreiben unbedingt sein? Wir leben mit dem Vermieter unter einem Dach und ich kann mir gut vorstellen das er das mit dem Einschreiben in den falschen Hals bekommen könnte.
Haben jetzt auch vor Mitglied beim Mieterbund zu werden - ist das zu empfehlen?
und noch 2 Fragen zum Mietvertrag. Auf der letzten Seite unter §24 Sonstige Vereinbarungen steht: Die Wohnung wird besenrein und frisch gestrichen übernommen und ist bei Mietvertragsende besenrein und frisch gestrichen zu übergeben.
Den Satz im Mietvertrag habe ich erst gesehen nachdem er schon unterschrieben wurde. Am Tag darauf waren wir nochmal beim Maklerbüro und die Maklerin hat den Fehler eingesehen und mit einem Korrekturroller den Satz 'entfernt' und ihre unterschrift daneben gesetzt allerdings nur bei unserem Mietvertrag. Ist das jetzt in Ordnung?
Als wir eingezogen sind haben wir erstmal die komplette Wohnung gestrichen und in 2 Zimmern Laminat verlegt. Auf der letzten Seite steht außerdem:
Der Mieter verlegt in Eigenregie die Böden, der Vermieter kommt lediglich für die Materialkosten auf.
Von dem Geld haben wir bis heute nichts gesehen und der Vermieter beharrt darauf das die Markler das ohne sein wissen entschieden hätten obwohl er es so unterschrieben hat. Könnten wir das Geld auch einfordern?
Fragen über Fragen...
ich bin für jede Antwort im vorraus Dankbar

forsetis Experte! 07.09.2017 09:56

1. Da Sie bei Einzug die Wohnung gestrichen haben, müssen Sie beim Auszug die Wohnung nur besenrein und ohne Schäden zurück geben.
2. Sie sollten dem Vermieter klar machen, dass er ihnen das Geld für das Laminat schuldet und entsprechend den Betrag verlangen.
3. Mitglied beim Mieterverein zu werden ist sicherlich nicht verkehrt.
4. Übergeben Sie den Brief mit ihren berechtigten Forderungen im Beisein eines Zeugen, damit der VM nicht behaupten, der nicht informiert wurde.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.