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Aida27 hat diese Frage gestellt
Hallo.

Gestern erhielt ich eine Zahlungserinnerung meines ehemaligen Vermieters, bei dem ich Ende Februar 2006 ausgezogen bin.
Es bestehe noch ein Rückstand, den ich bis 15.2.2008 hätte zahlen müssen. Davon ist mir aber nichts bekannt, ich habe keinen Brief erhalten und soll jetzt zu dem Rückstand zusätzlich Mahngebühren zahlen.
Ist das nicht verjährt? Wie sollte ich mich verhalten?

Gruß
Sonja

3 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung für 2006 - verjährt?”

Ghostraider Experte!

Haben Sie den überhaupt eine Nebenkosten oder Heizungsabrechnung bekommen ?
Wenn nein ist die Forderung verjährt.

Ich würde aber trotzdem damit einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen und ihn diese Sache bearbeiten lassen.

Gruß
ghost

Aida27

Die letzte Betriebskosten-Abrechnung kam Anfang 2007 mit einer Gutschrift. Und jetzt soll ich wie gesagt einen Rückstand der Heizkosten von >100€ haben, den ich zum 15.02.08 hätte begleichen müssen und deshalb noch Mahngebühren bezahlen soll.

Und wenn der Vermieter behauptet, mir wurde eine Abrechnung geschickt?

Susanne Experte!

Er muss den Zugang beweisen.

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