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Marksmami hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt. Mein Mann und ich wohnen mit unserem 14 Mo. alten Sohn in einem ZFH im Obergeschoss. Die untere Wohnung ist Eigentumswohnung. Unsere Vermieterin ist die Schwester der Wohnungseigentümerin unten. Seit zwei Wochen geht es hier richtig rund. Angeblich würde das mit der Flurwoche nicht klappen und den Keller müsste ich auch öfter wischen. Ok, das soll nicht das Problem sein. Zudem haben wir gemeinschaftliche Mülltonnen die im Garten der Wohnungseigentümer stehen. Letzte Woche fing die Frau meinen Mann dann vor dem Haus ab und Beschwerde sich darüber dass wir unseren Biomüll in die Biotonne geworfen hätten. Das würde doch riechen. Künftig sollten wir den Biomüll doch auf unserem Balkon lagern und erst einen Tag bevor die Müllabfuhr kommt in die Tonne werfen oder wenn wir das nicht wollen einfach weniger kochen,dann hätte man weniger Abfall! Kann man das von uns verlangen? Wir haben nicht viel Müll. Vielleicht zwei Biobeutel pro Woche. Außerdem sei unser Sohn zu laut. Ich kann doch einem 14 Mo. alten Kind nicht den Mund verbieten. Wir haben uns nach einer neuen Wohnung umgesehen, ich bin Schwanger und hab nicht die Kraft mich mit diesem Theater hier auseinanderzusetzen. Die neue Wohnung wäre bezugsfrei zum 1.12. unsere erst kündbar zum 01.01.09. Heute kam dann der Hammer als meine Mutter mich anrief, weil meiner Schwester an der Schule ihrer Kinder von einer Freundin der Wohnungseigentümerin unten erzählt bekommen hat dass ich keine Flurwoche machen würde, wir zwar ständig viele Pakete bekommen würden,aber unsere Miete nicht pünktlich zahlen würden und die Vermieter uns da ständig dran errinnern müssten. Das ist gelogen. Das ist nicht wahr. Ich habe doch für alle Mietzahlungen Quittungen die beweisen wann ich die Miete gezahlt habe. Jetzt sind hier im Ort solche Gerüchte im Umlauf. Habe ich Chancen wegen solchen Verleumdungen evtl. mit Rechtsbeistand vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen zu können?
Stichwörter: nachbarschaftsprobleme

0 Kommentare zu „Wegen Verleumdung vorzeitig aus Mietvertrag ausscheiden?”

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