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Oliver Curd
Hallo,
was sagt die zusätzliche Vereinbarung über den Befristungsgrund aus???
Es gibt nur drei Kündigungsgründe in einem Zeitmietvertrag
1. Eigenbedarf
2. Abriss, totaler Umbau
3. Werkwohnungsnutzung
Ist einer dieser Gründe nicht genannt, dann ist es ein Vertrag auf unbestimmte Zeit und mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen