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Erpfel hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe Mitte Februar eine Mietvertrag unterschrieben. Als ich die Wohnung streichen wollte habe ich festgestellt dass die Heizung ziemlich laut rauscht. Bei Wohungsbesichtigung ist mir dies leider noch nicht aufgefallen. Als ich dem Vermieter das Problem mitteilte hat dieser recht unfreundlich reagiert, mir aber dann versichert sich darum zu kümmern. Es wurde ausgemacht dass ich mich nach einer Woche wiederholt melde, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Dieses tat ich und daraufhin wurde der Vermieter wieder recht patzig. Nach diesen Ereignissen hatte ich ehrlich gesagt schon genug und beschloss die Wohnung nicht mehr zu beziehen. Der Hintergrund dafür ist das die Vermieter im gleichen Haus wohnen. Als ich mitteilte dass ich nicht einziehe, gab es einen ziemlichen Aufstand. Der Vermieter meinte "bodenlose Frechheit" oder "sowas hab ich in meiner ganzen Zeit noch nicht erlebt" und "Sie zahlen Miete bis wir einen Nachmieter gefunden habe" Einige Gründe mehr nicht einzuziehen.

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

1. Ich verbrauchte so gut wie kein Warmwasser und Öl. Muss ich aus diesem Grund Warmmiete bezahlen oder kann ich bei der kommenden Warmmiete die ich jetzt für April bezahle und den Vormonat bezahlt habe, die NK abziehen?

2. Kann man von einem Mietvertrag zurücktreten oder muss ich kündigen? Der Vermieter will jetzt zum 01.05 einen Nachmieter suchen.

Ich befürchte u. U. dass der Vermieter, wenn ich die Miete nicht mit NK bezahle, auf die Kündigungsfrist bestehet und demnach dann noch April, Mai und Juni Geld bekommen würde.

Wie denkt Ihr darüber? Ich freue mich auf rege Antworten und bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe.

Grüße

Erpfel

2 Kommentare zu „Nebenkosten und Ärger mit Vermieter !”

Susanne Experte!

1. Ich verbrauchte so gut wie kein Warmwasser und Öl. Muss ich aus diesem Grund Warmmiete bezahlen oder kann ich bei der kommenden Warmmiete die ich jetzt für April bezahle und den Vormonat bezahlt habe, die NK abziehen?

<strong> Nein, es ist Warmmiete zu bezahlen. Mehrkosten zu Deinen Gunsten ergeben sich im Nachhinein aus einer Abrechnung.</strong>


2. Kann man von einem Mietvertrag zurücktreten oder muss ich kündigen? Der Vermieter will jetzt zum 01.05 einen Nachmieter suchen.

<strong> Man kann nicht zurücktreten, nur kündigen. Ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung liegt nicht vor, demnach beträgt Deine Kündigungsfrist 3 Monate. Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich. Ich kann Dir daher nur raten, eine schriftliche Kündigung beim VM einzureichen, ist die K bis zum 3. Werktag im April beim VM, so läuft die Kündigungsfrist bis zum 30.06</strong>

Ich befürchte u. U. dass der Vermieter, wenn ich die Miete nicht mit NK bezahle, auf die Kündigungsfrist bestehet und demnach dann noch April, Mai und Juni Geld bekommen würde.

<strong> Darauf hat er auch Anrecht. Nur Deine Mitteilung, die Wohnung nicht zu beziehen, besagt nämlich gar nichts. Offenbar ist der VM ja bereit Deinen Mietvertrag aufzulösen, wenn er einen Nachmieter hat, daher mal ganz kräftig bei der Nachmietersuche helfen und die schriftliche Kündigung ist nötig.</strong>

Erpfel

Vielen Dank für die Antwort. Meine Fragen sind beantwortet. Macht weiter so.

Gruß

Erpfel

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