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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Warum eigentlich ein Übergabeprotokoll?<br />
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Defekte oder abgenutzte Parkettböden, verkratzte Badewannen, Bohrlöcher in Fliesen oder Wasserränder auf Granit-Fensterbänken. <br />
Waren die Mängel schon vor dem Einzug des Mieters vorhanden, oder sind sie erst während der Mietzeit entstanden?<br />
Ebenso die durch Mieter während der Mietzeit durchgeführten baulichen Veränderungen sind bei einem Auszug häufiger Streitpunkt. <br />
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Grundsätzlich gilt: Einrichtungen, die dem normalen Wohnen dienen, wie Teppiche, Einbauküchen oder Türschlösser, darf der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters einbauen. Auch das normale Maß an Dübellöchern in Bad oder Küche ist einem Vermieter zuzumuten. <br />
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Sobald allerdings in die bauliche Substanz des Hauses eingegriffen wird, muss (und sollte) der Mieter die Genehmigung des Vermieters einholen - und das zu seiner eigenen Sicherheit schriftlich!<br />
Bei Auszug ist grundsätzlich der ursprüngliche Zustand der Wohnung wieder herzustellen, wenn Mieter und Vermieter nicht frühzeitig eine entsprechende Übereinkunft treffen. Versäumt der Mieter zum Beispiel eine Vereinbarung über das in Eigenregie teuer verlegte Parkett mit dem Vermieter zu treffen, ist die Chance für einen Wertausgleich bei Auszug relativ gering - es sei denn, der Nachmieter übernimmt dieses Ausstattungsdetail gegen Zahlung einer zu vereinbarenden Summe.<br />
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Eine gesetzliche Verpflichtung, die Übergabe einer Wohnung schriftlich in einem Protokoll festzuhalten, gibt es nicht.<br />
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Ein sinnvoll eingesetztes Übergabeprotokoll ist jedoch ein adäquate Helfer, um frühzeitig Missverständnisse zu vermeiden und Streitigkeiten zwischen den Mietparteien beim Auszug des Mieters zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.<br />
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Wird ein solches Protokoll von beiden Parteien angefertigt und unterschrieben, akzeptieren Mieter und Vermieter auch dessen Inhalt. Fällt dem Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt ein vermeintlicher weiterer Mangel auf, oder ist der Mieter der Auffassung, dass der im Protokoll aufgeführte, rissige Waschtisch bereits bei Einzug diesen Mangel aufwies, ist es für Nachbesserungen zu spät - unterschrieben ist anerkannt!<br />
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Deshalb sollten beide Parteien wissen: Wird ein solches Protokoll angefertigt, legen sich Mieter und Vermieter in Ihrer qualitativen Einschätzung der Wohnung fest.<br />
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Tipp für Mieter und Vermieter: Nehmen Sie zur Wohnungsübergabe einen unabhängigen Zeugen mit und belegen Sie gravierende Mängel zusätzlich mit Fotos.<br />
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Schon bei der Erstellung eines Übergabeprotokolls sollte darüber Klarheit herrschen, wie weit man den Rahmen der Beschreibung von Ausstattungsmerkmalen und des Wohnungszustandes steckt: <br />
Wenn jede Schraube und jeder Deckenhaken beschrieben und gelistet werden soll, ist man schnell bei der gebundenen Ausgabe einer Baubeschreibung. <br />
Als vertrauenserweckende Grundlage zum Abschluss eines Mietvertrages wird solch ein Werk sicherlich nicht dienen.<br />
<br /><a href="http://www.mieter.net/downloads/uebergabeprotokoll.doc">Übergabeprotokoll hier</a>
Stichwörter: Übergabeprotokoll

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