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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe am 1.12.2001 einen Staffelmietvertrag für fünf Jahre abgeschlossen. Nun möchte ich zum nächtmöglichen Termin ausziehen. Habe ich jetzt da eine dreimonatige Kündigungsfrist und ich kann zum 30.10.2005 ausziehen oder gilt in dem Fall etwas anderes?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank schonmal im voraus.

tabea58
Stichwörter: kündigungsfrist + staffelmiete

9 Kommentare zu „Kündigungsfrist bei Staffelmiete”

Gast Experte!

Die Staffeln über 5 Jahre ?

Ist ein bisschen unklar, ohne den Vertrag zu kennen.

Gruss det11

tabea58

Ja, es ist ein normaler Staffelmietvertrag über 5 Jahre, also er endet genau am 30.11.2006.

Gast Experte!

so etwas gibt es nicht.

Es gibt Zeitmietverträge, die sind befristet, aber mit Angabe des Befristungsgrundes.
Alles andere sind unbegrenzte Mietverträge, Kündigungsfrist 3Monate.
Es sei denn, im Vertrag ist ein Kündigungsausschluss erwähnt?

Gruss det11

tabea58

Ich schreibe mal den Wortlaut des Vertrages auf, vielleicht kannst du dann eher was damit anfangen:

"Das Mietverhältnis beginnt mit dem 1.12.2001 und endet am 30.11.2006"

"Nach Ablauf des Zeitmietvertrages verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Dauer mit gesetzlicher Kündigungsfrist"

"Staffelmiete"
"Die Miete gilt für die ersten 12 Monate seit Vertragsbeginn. sie erhöht sich nach jeweils 12 Monaten auf :


ab 13. Monat: 329,15 EURO
ab 25. Monat: 339,02 EURO
ab 37. Monat: 349,19 EURO
u.s.w."

Gast Experte!

Wenn hier nirgendwo ein Grund für die Befristung angegeben ist und nirgendwo ein Kündigungsverzicht drin ist, trau ich mir zu sagen, der Vertrag kann mit 3-Monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gruss det11

tabea58

Also Du denkst nicht, dass es nach dem Staffelmietvertrag geht ? Ich habe hier gelesen, dass es für Staffelmietverträge Sonderregelungen gibt. Man kann erst nach dem vierten Jahr kündigen. Stimmt denn das ?
Dann könnte ich erst zum 30.11.2005 kündigen. Jetzt finde ich mich nicht mehr raus. Ich weiß jetzt nicht, richtet sich jetzt die Kündigungsfrist nach dem Zeitvertrag, dann hättest Du Recht oder ist es ein Staffelmietvertrag und ich muß die vier Jahre einhalten ?

Viele Grüße
tabea58

Gast Experte!

Dies ist ein unwirksamer Zeitmietvertrag.
Auch bei Staffelmietverträgen sind die Kündigungsfristen 3monatlich, es sei denn, es liegt ein wirksamer Kündigungsausschluss vor.
Den sehe ich hier nicht.
Also, kündigen und mal sehen, wie der Vermieter reagiert.

(Ich bin selbst Vermieter und würde einen Mieter nie an eine Wohnung binden, die er nicht mehr will.)

Gruss det11

tabea58

Ich werde mal kündigen, mal sehen was passiert. Wenns nicht klappt, wird es ganz bestimmt einen Monat später gehen.
Vielen Dank für die Auskünfte.

Viele Grüße
tabea58

Tomraid Experte!

Hallo allerseits,

habe mit Freude gelesen was ein Staffelmietvertrag ist <!-- s :D --><!-- s :D -->

Also als erstes ist mit dir ein Zeitmietvertrag abgeschlossen worden.

Weiterhin kannst du die Staffel der jeweiligen Erhöhungsbeträgen vergessen und sogar zurück verlangen, weil die wesentlichen Bestandteile fehlen.

1.) wann die zu erwartende Mieterhöhung (Staffel) eintritt. (datum)

den Betrag hat er zwar genau eingetragen aber wegen dem Datum ist diese Staffel Anfechtbar.

Staffelmiete hat nie was mit Kündigungsfristen zu tun sondern nur mit der Grundmiete bzw. Mieterhöhungen.

Du solltest dir locker mal nen Anwalt gönnen oder zum Mieterverein gehn, wirst dich wundern was der Vermieter alles falsch gemacht hat <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

In diesem Sinne

Tomraid

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