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Lilemor hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage, die mich schon länger ziemlich beschäftigt.
In diesem Falle bin ich die Vermieterin eines Zimmers unserer Wohnung.
Meine Frage ist die, ob die Studentin, die das Zimmer in meiner Wohnung gemietet hat, Besuch über Nacht empfangen darf, oder ob sie für ihre Gäste eine JuHe oder Pension aufsuchen muss?
Ich habe keine Ahnung, wie das geregelt ist im Allgemeinen.
Und ich habe Sorgen, dass so etwas "einreissen" könnte und bald eine Person, also der Freund, mehr hier wohnt.
Kämen Gäste von weit her, hätte ich in Ausnahmefällen natürlich nix dagegen, dass die mal paar Nächte hier campieren.
Bei einer kleinen Wohnung ist es sehr schnell zu voll (Bad, WC). Ausserdem habe ich das Zimmer ja an nur eine Person vermietet. Ausserdem möchte ich meine Kinder nicht verwirren. Die sind mir sehr wichtig.

Bin dankbar über jede Antwort,

viele Grüße,



Lilemor

1 Kommentar zu „Besuch über Nacht in gemietetem Zimmer erlaubt???”

Ghostraider Experte!

Gelegentliche Besuche können nicht verboten werden, auch nicht wenn diese über Nacht bleiben.

Hier habe ich mal ein Forum rausgesucht wo dieses Thema auch bearbeitet wurde.
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-54981.html

Alles was ich jetzt noch so schreiben könnte wäre da auch nachlesbar, daher siegt die Faulheit bei mir. :-) ))

Gruß
ghost

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