hat diese Frage gestellt
fin
Das Einwohnermeldeamt hat hiermit nichts zu tun. Nur wenn eine Wohnung überbelegt wäre, dann kann ein Vermieter die Vermietung verweigern oder abmahnen, wenn schon passiert. Bei 3 Erwachsenen wäre das bei einer Ein- und Zweizimmerwohnung der Fall.