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Sandra34 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir möchten während der Elternzeit für ein Jahr in das Heimatland meines Mannes reisen. Unsere Wohnung in Deutschland möchten wir behalten und untervermieten.

Ein Anspruch auf Elterngeld besteht nur, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

1. Ist der Vermieter verpflichtet, uns die Untervermietung zu genehmigen? Bspw. wenn wir als Grund einen befristeten Arbeitsvertrag meines Mannes im Ausland angeben.
2. Würde im Falle einer Untervermietung unsere Wohnung als Wohnsitz i.S.d. Meldegesetzes gelten?
3. Wie lange darf man im Ausland sein, damit die Wohnung nicht abgemeldet werden muss? Ich lese aus dem Meldegesetz drei Monate heraus, habe aber in Bezug auf das Elterngeld (bei seriösen Quellen) auch schon 6 Monate oder 1 Jahr gelesen.

Ich weiß, die letzten beiden Themen gehören eher zum Melderecht, habe aber leider kein passenderes Forum gefunden.

Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

2 Kommentare zu „Auslandsaufenthalt – Wohnung untervermieten”

forsetis Experte! 25.03.2016 10:30

In 2 weiteren Foren hat es doch schon ausreichend Antworten gegeben. 1. Untervermietung muss der Vermieter nicht erlauben, da es keine Untervermietung sondern eine Überlassung der Wohnung wäre. 2. Elterngeld unter diesen Bedingungen käme einem Sozialbetrug gleich und da reagieren die Ämter sehr empfindlich.

JoFisch 17.08.2016 11:41

Hier findest Du ausführliche Antworten auf all Deine Fragen: http://untervermietungundaufzeitwohnen.over-blog.com

Alles Gute!

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