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danielkc hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
folgendes Problem. Laut Mietvertrag steht bei uns über die Wohnungsgröße ca.78qm.
Durch Zufall haben wir herausgefunden dass wir gerade 70qm haben.
Dann haben wir nachgemessent und tatsächlich nur eine Größe von ca. 70qm ausgerechnet. Dies wäre ja eine Abweichung von mehr als 10%.
Wir haben nun der Vermieterin gebeten, uns die Wohnflächenberechnung zuzusenden.
Jetzt haben wir folgende Fragen :

1. Sofern uns die Vermieterin die Wohnflächenberechnung nicht zusendet oder "gefälscht" zusendet - wer wäre dann in der Beweispflicht? Also könnten wir die Miete kürzen und Geld zurückverlangen ? Müsste uns dann die Vermieterin nachweisen dass es keine 10% Abweichung gibt?
2. Was wäre wenn wir dies geltend machen - wir haben Sorge dass die Vermieterin uns dann wegen Eigenbedarf kündigt. Könnte sie dies oder gibts da "strenge Auflagen" dass dies nicht so ohne weiteres geht?
3. Wenn ein Gutachten erstellt werden müsste, wer muß dieses bezahlen? Laut einen Rechtsanwalt in einem Forum kann man dies mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen?
4. Zu den Nebenkosten: Wir haben mehr als 200€ zu viel gezahlte Nebenkosten pro Jahr, eine Absenkung wäre von 20,oo € mtl. gerechtertigt. Kann die Vermieterin dies einfach ablehnen obwohl die Nebenkostenvorauszahlungen zu hoch sind?
5. Bei einer evtl. Mietminderung wegen der Größe : Wäre es angebracht die Miete monatlich zu kürzen oder kann man den betrag ganz fordern?
6. Zu wieviel Prozent wird ein überdachter balkon zur Wohnungsgröße gezählt?

Hoffe auf Antworten...!


0 Kommentare zu „Abweichende Wohnungsgröße um mehr als 10% - wie gehts weiter?”

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