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crab hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich war bis vor kurzem mit einer Freundin zusammen. Wir hatten dan Traum, uns ein Haus zu kaufen und dort mit ihren drei Kindern einzuziehen. Nun ist die Beziehung in die Brüche gegangen und wir spielen mit dem Gedanken, trotzdem dort einzuziehen, da das Haus schon so gut wie gekauft ist. Der Notartermin war zwar noch nicht, aber der Kreditvertrag ist schon unterschrieben.
Das Haus hat zwei Stockwerke und so wäre denkbar, daß ich oben wohne und sie mit den Kindern unten. Das Problem ist nun, daß sie einen Schufa-Eintrag hat und Hartz 4 bekommt. Die Miete für ihre jetzige Wohnung wird vom Amt an sie überwiesen. Doch sie hat eine schlechte zahlungsmoral und gerät immerwieder in Rückstand. Bisher war ich dann immer für sie eingesprungen. Wenn ich ihr nun aber eine Etage in dem neuen Haus vermiete, befürchte ich, daß sie die Miete wieder nicht zahlen würde.
Ich möchte mich nun im Vorfeld über diese Möglichkeiten informieren, um nachher nicht der Dumme zu sein und das Haus alleine finanzieren zu müssen, was meinen finanziellen Rahmen sprengen würde.
Was für Möglichkeiten habe ich, sicherzustellen, daß ich die Miete überwiesen bekomme?
Ist es Möglich, daß ich die Miete direkt vom Amt überwiesen bekomme? Dann müsste ich die Miete aber versteuern, oder?
Gibt es Möglichkeiten, die Miete im Extremfall einzuklagen, zu pfänden oder ähnliches?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
crab

P.S.: Bin für schnelle Antworten und Tips dankbar, da ich im Moment noch für 2 Tage die Möglichkeit hätte, den Kreditvertrag für den Hauskauf zu wiederrufen.
Stichwörter: schufa + einklagen + haus + miete

5 Kommentare zu „Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Untermieter Schufa-Eintrag hat, Miete zu bekommen?”

Susanne Experte!

Tu es nicht, das gibt nur Ärger.
Wenn sie jetzt schon nicht bezahlt, dann wird es später auch nicht besser werden. Nebenkostennachzahlung wirst Du als Vermieter gar nicht sehen- wenn Du eine neue Freundin hast, geht der Ärger richtig los.
Fakt ist, der VM kann bei 2 ausbleibenden Monatsmieten fristlos kündigen. Dann bleibt sie weiter wohnen und zahlt gar nicht mehr. Ab Kündigung und Mahnbescheid wirst Du über Räumungstitel etc. ca. 10 TSD € brauchen, bis sie draussen ist. Dann ist das Haus futsch!

crab

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe einen Finanzberater, der mir empfiehlt, das Haus zu kaufen, da es sehr günstig ist und in einer sehr guten Lage. Als Anlageobjekt also ideal. Ausserdem gefällt es mir auch sehr gut. Ich möchte dort auf der anderen Seite aber nicht alleine wohnen. Meine Ex hätte mit einer neuen Freundin bestimmt kein Problem.
Wie gesagt bekommt sie die Miete ja vom Amt. Wenn ich die direkt überwiesen bekäme, wäre das doch i.O. oder?
Und wenn sie nach 1-2 Jahren auszieht, wäre ich auch aus dem gröbsten raus. Was mein ihr dazu?
Wenn sie auszieht, kann sie sich selbst keine Wohnung anmieten wegen dam Schufa-Eintrag. Ihr steht über das Amt eine 3-Zi-Wohnung für 600€ zu.

Susanne Experte!

Man investiert in Anlageobjekte, wenn man Spielgeld hat, nicht wenn diese Investition den eigenen Rahmen sprengt, wie Du im ersten Posting geschrieben hast.

Wenn Du die Finanzierung allein nicht leisten kannst und auf Mieteinnahmen angewiesen bist, bist Du immer der Dumme, ob der Mieter nun die Exfreundin ist oder Fremde, ist das egal.

Eigentlich hast Du Dir durch Deine ausgesprochene Befürchtung doch die Antwort selbst gegeben.

Was passiert, wenn sie auszieht und es gibt keinen neuen Mieter? Bei 3 Monaten Mietausfall spielt die Bank das sicher nicht mehr mit.

Ghostraider Experte!

Ich pflichte Susanne voll bei und sage mit eigenen Worten,

"Lass in Bezug auf Vermietung die Finger von der Ex.

Auch wenn Du die Miete vom Amt bekommst kann die Ex nach 2 oder 3 Monaten das ändern, das Sie wieder die Miete bekommt und dann schaust Du nur in die Röhre.

Es ist mit meinen Worten auch eine blöde Aussage, "Die Ex hätte keine Probleme wenn Du Dir eine neue Freundin zulegen würdest und diese zieht bei Dir ein".
Die EX hat keine Probleme, aber die Neue, wurde diese Frau auch schon gefragt ob Sie damit Probleme hat?
Und was nicht ist kann noch werden.

Es kann ganz gut sein das die neue nicht in das Haus geht solange die EX darin wohnt.

Ich würde mir die Sache gewaltig überlegen, bevor ich selbst Probleme bekommen würde.

Alles Gute und Gruß
ghost

crab

Ok. Ich hab das soweit verstanden und danke für die Antworten.
Ich dachte dabei auch nur an Übergangslösungen und den Versuch, die Sache wieder einzurenken, wenn man zusammen in dem Haus wohnt. Aber ich verstehe Eure Bedenken und bei objektiver Betrachtung habt Ihr natürlich recht. Das Ganze ist eben noch ganz frisch und ich möchte nur meine Optionen durchspielen.
In ihrer jetzigen Wohnung habe ich eine Bürgschaft für sie und ihre Miete übernommen. Deswegen dachte ich an die Möglichkeit, sie zur Untermiete zu haben, damit ich die Bürgschaft loswerde und die Zahlungen dann direkt vom Amt bekomme.

Was würdet Ihr dazu sagen, wenn ich nun das gesamte Haus vermiete. Es ist wirklich eine super Immobilie im Landhausstil mit großem Garten und guter Verkehrsanbindung. Wie sieht das ganze dann steuerlich aus? Ich habe in den nächsten zwölf Jahren einen Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen, da ich in Berlin eine Wohnung besitze, die kernsaniert wurde. Die wird über diesen Zeitraum abgeschrieben. Ändern die zukünftigen Mieteinnahmen von dem Haus daran etwas? Oder kann ich damit rechnen, daß einfach mein normaler Steuersatz von der Miete abgezogen wird und ich somit wenigstens ein paar Einnahmen mehr hätte?
Vielen Dank im Voraus,
crab

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