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muckel41 hat diese Frage gestellt
Wir sind aus unserer Mietwohnung zum 30.09.2008 ausgezogen, da wir gebaut haben.
Unsere Nebenkostenabrechnung haben wir im Frühjahr 2009 erhalten und die Nachzahlung auch bezahlt.

Zur Erläuterung: Es handelt sich um ein 2 Fam. Haus und im Erdgeschoss befindet sich ein Getränkemarkt mit Lager,( wobei der Markt bereits seit 2 Jahren dort nicht mehr betrieben wird und nur noch als Lager dient) und darunter befinden sich Kellerräume mit Waschmaschinen und Trocknern

Nun ist dem Vermieter diesen Monat aufgefallen, dass der gesamte Strom der Kellerräume falsch angeklemmt ist und über den Zähler des Getränkemarktes läuft. Aufgefallen auch nur, weil der Nutzer des Lagerraumes eine hohe Nachzahlung leisten sollte und dort aber praktisch kein Strom mehr verbraucht wird.

Hier nun meine Frage:
Kann der Vermieter von uns noch eine Nachzahlung für das Jahr 2008 verlangen, wobei mir nicht klar ist, wie er diesen Betrag errechnen will, denn das Haus ist 30 Jahre alt und solange besteht dieses Problem wohl schon.

1 Kommentar zu „Nebenkosten Nachforderung”

Berthelstal Experte! 08.02.2010 20:06

Die Nebenkosten für 2008 hätte Ihnen bis zum 31.12.2009 zugehen müssen. Spätere Forderungen sind ausgeschlossen.

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