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meitsky hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin im September 2006 in eine kleine Wohnung eingezogen. jetzt im Juni 2008 kam die Abrechnung über 20 Monate (vom 01.05.2006 - 31.12.2007).

Einmal ist es ja garnicht rechtsgültig über 20 Monate abzurechnen, d.h. ich müsste nur 12 Monate zahlen. Oder sehe ich das falsch?

Nun die eigentliche Frage: Da mein Vermieter schon 4 Monate den Abrechnungszeitraum beginnen lassen hat bevor ich eingezogen bin, weiß ich nicht ob ich überhaupt zahlen muss. Denn weder ich noch der Vermieter haben den Zählerstand aufgeschrieben, bzw. ablesen lassen.
Also hätte ja mein Vormieter schon "vollgas" heizen können.

Ich hoffe es kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Meitsky

1 Kommentar zu „Abrechnungszeitraum verlängert”

Mietermini Profi 11.07.2008 16:18

Hallo Meitsky,

die Abrechnung ist unwirksam, wenn sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monate umfasst. Das heißt bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung zahlen sie erst einmal nicht.

Hinzu kommt, dass die Abrechnungsfrist nach §556 Abs. 3 BGB verstrichen ist wonach dem Mieter die Abrechnung über die Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein muss. Die Betriebskostenabrechnung 2006 hätte also bis zum 31.12.2007 zugestellt werden müssen. Ein etwaiger Nachzahlungsanspruch des Vermieters für diesen Zeitraum ist verwirkt.

Das heiß allerdings nicht, dass er nicht trotzdem verpflichtet ist, Ihnen für diesen Zeitraum eine Abrechnung zu erstellen.

Die korrigierte Betriebskostenabrechnung vom 01.01. - 31.12.2007 muss bis zum 31.12.2008 vorgelegt werden.

Gruß Mietermini

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