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Gast
hallo nochmal,
hatte gehofft, daß mir irgendjemand etwas zu diesem thema sagen könnte? gibt es denn gar keine erfahrungen in diesem bereich?
über feedback würde ich mich riesig freuen und kanns dringend gebrauchen.
lg gils
Gast
Auch wenn es Blöd ist, dein vermieter würde einen Prozess vermutlich gewinnen.
Das liegt an der II. Berechnungsverordnung. Diese Berechnungsverordnung gibt Auskunft darüber welche Flächen zu der Wohnfläche gehören und welche nicht.
II. BV §§ 42 ff.
§ 44 (2)
Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können[/u:95f98] deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden.
Das heißt wenn Dein Balkon 10 m lang ist 2 m Breit:
10*2/2= 10 m²
Klingt ungerecht ist aber nicht zu ändern!