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Tomraid
Hallo Schäfchen,
deine Fragen beantwortet dir doch eigentlich dein Mietvertrag. Schaue mal rein was da alles steht.
Eine Ehrhöhung der Kosten muss er Begründen und auch rechnerisch später durch Rechnungskopie belegen.
In den meisten Verträgen steht ein Passus drinne wie z. Bsp. es wird Bezug genommen auf § 27 II BV. Wenn das da steht (alter Passus) brauch er das nicht ankündigen und legt die Kosten entsprechend um.
MfG
Schäfchen
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
Birgit