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Jan Reuster hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

letzten Monat bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Wie man das als guter Mieter so macht, wollte ich diese in einem guten Zustand hinterlassen. Deshalb habe ich einen defekten Badlüfter durch einen von der Hausverwaltung beauftragten externen Dienstleister austauschen lassen. Auftraggeber war laut Formular ich (was wahrscheinlich schon der erste Fehler war...). Die Reparaturleistung habe ich nach Durchführung quittiert. Nach einigen Tagen kam dann auch die Rechnung (250€), welche ich an die Hausverwaltung weitergeleitet habe. Diese weigert sich nun die Rechnung zu bezahlen, weil eine bestimmte Kostenobergrenze (80€) nicht eingehalten wurde. Nach einigem hin-und-her telefonieren steht nun fest, dass ich laut jetzigem Stand auf der Rechnung sitzen bleiben werde. Eben das sehe ich aber nicht ein, weil ein solcher Lüfter integraler Bestandteil der Wohnung ist und ich als Mieter eigentlich nicht einsehe, das zu bezahlen... Wie ist denn der rechtliche Rahmen für so eine Situation?

Danke für eure Antworten,

viele Grüße,

Jan.

2 Kommentare zu „Kostenobergrenze bei Wohnungsreparaturen”

Susanne Experte!

Leider hast Du den richtigen Weg nicht eingehalten. Der wäre gewesen: den defekten Lüfter der Hausverwaltung zu melden und die entscheidet dann über Austauch etc.

Ghostraider Experte!

Wer die Musik bestellt muss diese auch bezahlen.

Wenn eine, so wie ich es lese, Kleinreparaturklausel im Mietvertrag bestand hat muss halt dieser Dienstweg eingehalten werden. Das heißt ganz einfach:
Vermieter anrufen der bestellt den Handwerker, der stellt die Rechnung aus und liegt diese Rechnung unter 80€ muss bei gültiger Klausel der Mieter die Rechnung begleichen.
Liegt die Rechnung über 80€ muss der Vermieter die vollen Kosten der Rechnung tragen.
Ruft der Mieter den Vermieter nicht an und bestellt selbst den Handwerker brauch der Vermieter nichts von der Rechnung tragen da er ja nicht der Auftraggeber war.
Außerdem besteht ja die Möglichkeit das der Vermieter einen preiswerteren Handwerker hat und so nicht Kostensparend wirtschaften kann.
Also mit wenig Glück bleibt der Mieter auf der Rechnung sitzen.

Gruß
ghost

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