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Auszug...

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo...

und zwar habe ich mal ein paar fragen...

denn ich ziehe jetzt zum 30. november aus meiner wohnung aus...das neue mietverhältnis beginnt am 1.12....
nur leider bekomme ich auch erst den schlüsselvon der neuen wohnung am 30.11.06.
was alles sehr kurzfristig is, da man natürlich auch noch hier und da einige schönheitsreparaturen erledigen muss.
leider bekomme ich den noch jetzigen vermieter nicht ans telefon um einen termin für die übernahme zu machen...
wie schaut es da aus ? muss ich mich darum kümmern oder ist es der vermieter, der sich um einen termin der abnahme kümmern muss ???
gibt es da einen mindest zeitraum, wo die abnahme vorher abgemacht werden muss oder kann der vermieter dann kurzfristig sagen, dass sie dann und dann die wohnung abnehmen möchten ???

und wie schaut es aus, wenn ich sagen würde, dass ich noch den 2.12 bräuchte um noch sauber zu machen ??? kann der vermiter dann sagen, dass ich den monat dann noch mieten müsste ???

und wie schaut es aus, wenn der vermieter jetzt bei er abnahme noch mängel findet...muss ich dann den zeitraum noch zahlen solange ich noch alles in ordnung bringe ???
denn der vermieter hat für unsere jetzige wohnung noch keine nachmieter.

ich weiss es sind viele fragen, aber ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da etwas helfen könntet...

danke und gruß, tim
Stichwörter: auszug

1 Kommentar zu „Auszug...”

 Susanne Experte!

Hallo...

und zwar habe ich mal ein paar fragen...

denn ich ziehe jetzt zum 30. november aus meiner wohnung aus...das neue mietverhältnis beginnt am 1.12....
nur leider bekomme ich auch erst den schlüsselvon der neuen wohnung am 30.11.06.

Ja, sowas macht man auch nicht. Bei guter Planung sollte sich das mind. um einen Monat überschneiden. [/color:8499c]
was alles sehr kurzfristig is, da man natürlich auch noch hier und da einige schönheitsreparaturen erledigen muss.
leider bekomme ich den noch jetzigen vermieter nicht ans telefon um einen termin für die übernahme zu machen...
wie schaut es da aus ? muss ich mich darum kümmern oder ist es der vermieter, der sich um einen termin der abnahme kümmern muss ???
gibt es da einen mindest zeitraum, wo die abnahme vorher abgemacht werden muss oder kann der vermieter dann kurzfristig sagen, dass sie dann und dann die wohnung abnehmen möchten ???

[color=red:8499c]Als Mieter bist Du in der Pflicht, die Wohnung zum Ablauf der Kündigungsfrist zu übergeben. Eine sog. Abnahme ist dabei keine Pflicht. Allerdings würde ich mich als Mieter absichern, falls der Vm keine persönliche Abnahme durchführen will, den Wohnungszustand zu dokumentieren. Der Mieter kann dazu ein Abnahmeprotokoll ausfüllen (ist online erhältlich) alle Zählerstände notieren und den Zustand auch noch mit Fotos dokumentieren. Das Protokoll am besten noch von einem unabhängigen Zeugen unterschreiben lassen.[/color:8499c]
und wie schaut es aus, wenn ich sagen würde, dass ich noch den 2.12 bräuchte um noch sauber zu machen ??? kann der vermiter dann sagen, dass ich den monat dann noch mieten müsste ???

[color=red:8499c]Grundsätzlich ist Dein Vertrag im November abgelaufen, da in der Regel monatlich gekündigt wird, würde eine weitere Miete fällig werden. Vielleicht ist eine andere Einigung mit dem VM möglich?[/color:8499c]

und wie schaut es aus, wenn der vermieter jetzt bei er abnahme noch mängel findet...muss ich dann den zeitraum noch zahlen solange ich noch alles in ordnung bringe ???
denn der vermieter hat für unsere jetzige wohnung noch keine nachmieter.

[color=red:8499c]Für Mängel, die die vertragliche Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen betreffen, muss der VM eine Nachfrist setzen. Mängel, die eine Schadenersatzforderung betreffen, sind monetär zu ersetzen.[/color:8499c]

ich weiss es sind viele fragen, aber ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da etwas helfen könntet...

danke und gruß, tim[/quote:8499c]

Ich frage mich dann allerdings auch, wie Du Dir eine Wohnungsabnahme vorstellst, wenn Du erst am 30.11. umziehen kannst. Mein Tip wäre: mit dem VM absprechen, dass Du noch nach Ablauf der Frist die Wohnung herrichten kannst und dann dafür ggf. hälftige Miete etc. zahlen. Wie sieht eigentlich die Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen aus? ggf. musst Du am 30.11. nicht nur umziehen, sondern die alte Wohnung auch noch tapezieren, streichen und säubern ???

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