Mietermini
17.06.2008 14:55
Hallo PampelmusenT,
ich vermute, dass in den Nebenkosten auch die Heizkosten anthalten sind. Das heißt, Du hast die Wohnung in den Hauptheizmonaten bewohnt, außerdem sind die Energiekosten drastisch gestiegen, so dass eine Nachforderung wahrscheinlich ist.
Die Abrechnungsfrist ist gewahrt, die Abrechnung muss dem Mieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (das ist der 31.12.07) zugegangen sein.
Ich würde von einem Einspruch absehen.
Gruß mietermini
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