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Badewanne BITTE neu....

 demir hat diese Frage am 14.08.2009 gestellt
Ich wohne seit über 26 jahre in dieser wohnung zur miete. Meine badewanne fällt mir langsam auseinander und auch die Fliesen.
Würde das gerne erneuert haben. Muss ich das bezahlen oder kann ich die Wohnungsgesellschaft darauf aufmerksam machen?
Habe vor einem Jahr gehört das ich nach ca. 15 jahre anspruch auf eine erneuerung habe! Stimmt das?
Freu mich auf eure antwort.
Danke

1 Kommentar zu „Badewanne BITTE neu....”

 smile30625 Experte!
21.08.2009 15:42

Hallo,

dem Vermieter obliegt die Instandhaltung der Mietsache. Dazu gehört auch ein funktionierendes und ansehnliches Badezimmer. Nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer (15 Jahre klingt nachvollziehbar) sind die verschlissenen Einrichtungsgegenstände zu ersetzen. Das "Abwohnen" einer Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, für die man Miete bezahlt.

Viele Grüße
smile

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