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Knaller hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben unsere Mietwohnung zum 31.01.2009 gekündigt. Laut
Mietvertrag (vom 01.10.2003) hätten wir eine Kündigungsfrist von 6
Monaten (nach 5 Jahren Mietzeit), laut Internet wurde ja mit der
Mietrechtsreform 2001 dieses ge?ndert auf 3 Monate. (egal wie lange
ich in der Wohnung gwohnt habe) ODER ??

Nun zum zweiten Thema Schönheitsreperaturen
Ich werde mal versuchen es so genau wie möglich zu beschreiben:

§13 Schönheitsreperaturen
.. diese Schönheitsreperaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des
Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen:
Küche, Bad bzw. Duschräume alle 3Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5Jahre
sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung alle 7Jahre
.. endet das Mietverhältnis nach Eintritt der Verpflichtung zur
Durchführung der Schönheitsrep., so ist der Mieter verpflichtet, bei
Beendigung die Schönheitsrep. auszuführen, sofern nicht der Vermieter
nach Ablauf der Renovierungsfrist eine Durchführung der
Schönheitsrep. verlangt bzw. der Mieter diese durchgeführt hat. Dem
Mieter obliegt der Beweis, dass die Schönheitsrep. fachmännisch und
innerhalb der Renovierungsfristen durchgeführt worden sind.

§19 Beendigung des Mietverh?tnisses

Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur
Durchführung der Schönheitsrep. in einwandfrei gereinigtem Zustand
zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht
rechtzeitig nach, so kann der Vermieter die Mietsache auf dessen
Kosten reinigen lassen.

Nun meine Fragen:

1. endet das Mietverhältniss am 31.01.2009?
2. müssen wir alles renovieren? (1Zimmer wurde vor 1 Jahr gestrichen
und 2 Zimmer vor 6 Monaten neu tapeziert)

und alles was euch dazu noch einfällt


Danke für eure Mühen

0 Kommentare zu „Auszug Streit um Fristen und Schönheitsreperaturen”

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